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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Hallo zusammen,
wir sind ein Zusammenschluss von Tagesmüttern, die Kinder in einem mit öffentlichen Mitteln saniertem Haus betreuen. Das Haus gehört der Gemeinde und wurde vom Tagesmutterverein gemietet und an uns untervermietet. Es wurden "Kellerräume nach Absprache" an uns untervermietet, leider wurde die Garage nicht ausdrücklich erwähnt - hat uns auch niemand darauf aufmerksam gemacht. Der Architekt hat aber 3 Kinderwägen in der Garage eingezeichnet, da wir laut genehmigtem Plan hier Kinderfahrzeuge abstellen sollten (anstelle des vorher geplanten Anbaus). Laut mündlicher Absprache mit Bürgermeister (vor Abschluss des Mietvertrages) sollte die Garage außerdem gemeinsam von uns und einigen örtlichen Vereinen genutzt werden. Nun wird plötzlich die komplette Garage von den Vereinen zur Nutzung beantragt, im Grunde hätten sie das immer beabsichtigt. Nur einen einzigen Kinderwagen, der nicht durch die Kellertür passt, sollten wir ihrer Meinung nach dort abstellen dürfen, den Rest (Bobbycars, Roller, Buggys, Puppenwägen, Sandspielzeug ...) sollen wir jeden Tag durch den ganzen Keller schleppen und im hintersten Kellerraum holen und verstauen "dürfen", immer mit einer Gruppe 1- und 2-jähriger Kinder hinterher, vom Schmutz gar nicht zu reden. Argument der Vereine: Die Garage sei im Mietvertrag nicht extra erwähnt (aber auch die Vereine haben nichts Schriftliches in der Hand). Leider lassen die Vereine nicht mit sich reden, wir haben schon sehr unerfreuliche "Gespräche" hinter uns, der Bürgermeister hält sich leider zurück. Unsere Frage: Gilt denn nicht die mündliche Zusage des Bürgermeisters auf teilweise Garagennutzung durch uns, und ist nicht vor allem auch der Plan des Architekten aufgrund der öffentlichen Förderung (Nutzung für Kindertagespflege für 25 Jahre) bindend? |
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#2
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Hallo,
generell sind auch mündliche Absprachen bindend, auch wenn sie auf Grund der Beweispflicht und Beweisbarkeit immer auch schriftlich fixiert werden sollten. Die Frage ist nun, wie groß das Plenum bei Unterzeichnung des Mietvertrags und Absprache der Nebenbedingungen war. Sollten ausreichend Zeugen die "gemeinsam zugesagte Nutzung" bestätigen, sehe ich keine Probleme das eigene Recht durchzusetzen. Ob die Anzeichnung des Architekten hier "bindend" ist, kann ich leider nicht sagen, aber ich in der Meinung, dass diese ggf. nicht ganz soviel Bestand haben könnte. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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Hallo,
Ich denke, dass Ihr Problem mit mietrechtlichen Gesetzen nicht zu lösen ist, da diese Gesetze nur den Wohnraum schützen. Sie sollten aber Ihren Bürgermeister in die Pflicht nehmen und sich gleichzeitig Rückendeckung bei Stadt- oder Gemeinderäten holen. Die haben zu entscheiden, kein Architekt und auch kein Vorstand eines anderen Vereins. |
#4
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Hallo zusammen,
danke für die schnellen Antworten! Publikum dürfte die Zusage, dass wir für die Kindertagespflege die Garage mitnutzen können, genug gehabt haben: Der Plan des Architekten (mit den 3 eingezeichneten Kinderwägen) war Grundlage für die Förderung des Bauvorhabens für Kindertagespflege und wurde im Gemeinderat beraten und auch so beschlossen. Der Sprecher der Vereine sitzt auch im Gemeinderat und sollte dies so mitbekommen haben, auch wenn er meint, eine Architektenzeichnung sei für ihn nicht relevant. Es war so, dass ursprünglich ein geschlossener Windfang vor der Eingangstür geplant war für Kinderwägen und Sonstiges; aber aus Kosten- und statischen Gründen wurde dies verworfen und dafür ausdrücklich eine bestimmte Seite in der Garage vorgesehen (mit 3 Kinderwägen gekennzeichnet). Der Architekt schrieb vor die Garage auch noch "Zugang für Kinderwägen". Eine störende Zwischenwand der Garage wurde deswegen noch extra entfernt. All dies wurde im Gemeinderat beraten und beschlossen. Den Untermietvertrag haben wir nur mit dem Tagesmutterverein geschlossen, der aber legte keinen Wert auf einen ausführlichen Vertrag. Die Einzelheiten müssten wir sowieso mit der Gemeinde absprechen (steht auch so im Vertrag), dafür wurde aber keine Schriftform vorgeschrieben. Der Gemeinderat ist nicht sehr gut auf uns zu sprechen, weil die Gebäudesanierung teurer als geplant war (trotz 80 % Förderung) und es viel Ärger mit dem Architekten gab. Wir fühlen uns als Sündenböcke und befürchten, dass der Gemeinderat zugunsten der Vereine entscheidet. |
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