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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

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Gekündigt und Ende des Monats ausziehen?

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.10.2011, 20:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2011
Beiträge: 2
Standard Gekündigt und Ende des Monats ausziehen?

Hallo,
ich lebe mit meinem Sohn seit 1997 in Berlin in einer Altbauwohnung als Untermieter(!). Die Hauptmieterin, die den Vertrag sei etwa Mitter der 80iger hat, ist ausgezogen.
Nun kam es bei mir zu unerwarteten finanziellen Problemen und konnte die letzten beiden Mieten nicht bezahlen.
Nun erhielt ich ein Schreiben, dass, wenn ich innerhalb von einer Woche nicht die restlichen Forderungen bezahle, der Vertrag gekündigt wird.
Ich schaffte es nicht und bekam heute ein Schreiben, dass ich bis Ende Oktober die Wohnung verlassen haben muss.
Nun meine Fragen:
Ist das Rechtens?
Wenn nicht, wie viel Zeit habe ich noch, um eine neue Wohnung zu finden bzw. bis wann muss die Wohnung tatsächlich geräumt sein?
Sind die entstandenen Schulden nun mir oder der Hauptmieterin zuzuschreiben ? (ich möchte nicht, dass sie irgendetwas zwangsweise zahlen muss)
Wäre bei sofortiger Zahlung der Mietschulden die Kündigung gültig?
Andere Tipps, Anregungen und Möglichkeiten wären super!
Vielen Dank



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  #2  
Alt 13.10.2011, 11:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gekündigt und Ende des Monats ausziehen?

Zitat:
Die Hauptmieterin, die den Vertrag sei etwa Mitter der 80iger hat, ist ausgezogen.
Wie soll das gehen? Nur so ausgezogen, oder hat sie die Wohnung gekündigt oder Ihnen übergeben? Denn die Pflicht zur Mietzahlung endet erst, bei Ende des Mietverhältnisses duch Kündigung des Vertrages.

Da ohne Wissen über die tatsächlichen Umstände keine Antwort möglich ist, sollten Sie Ihren Fall einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht vortragen. Dann aber unter Vorlage des Mietvertrages, den Sie mit der Hauptmieterin abgeschlossen haben.

Und ja, bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten hat der VM das Recht, die fristlose Kündigung auszusprechen.

Aber mal ganz ehrlich. Was haben Sie denn gedacht, wer die Miete für die komplette Wohnung bezahlen soll, wenn die Hauptmieterin ausgezogen ist.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.10.2011, 13:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.10.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Gekündigt und Ende des Monats ausziehen?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Wie soll das gehen? Nur so ausgezogen, oder hat sie die Wohnung gekündigt oder Ihnen übergeben? Denn die Pflicht zur Mietzahlung endet erst, bei Ende des Mietverhältnisses duch Kündigung des Vertrages.

Da ohne Wissen über die tatsächlichen Umstände keine Antwort möglich ist, sollten Sie Ihren Fall einem Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht vortragen. Dann aber unter Vorlage des Mietvertrages, den Sie mit der Hauptmieterin abgeschlossen haben.

Und ja, bei einem Rückstand von 2 Monatsmieten hat der VM das Recht, die fristlose Kündigung auszusprechen.

Aber mal ganz ehrlich. Was haben Sie denn gedacht, wer die Miete für die komplette Wohnung bezahlen soll, wenn die Hauptmieterin ausgezogen ist.
Seit 1997 lebe ich alleine in der Wohnung.
Sie hat die Wohnung nicht gekündigt. Der Vertrag aus den 80igern ist noch immer beständig, zumindest bis jetzt.
Ich bin nur zur Untermiete eingezogen, damit kein Neuvertrag aufgesetzt werden musste
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.10.2011, 12:02
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Gekündigt und Ende des Monats ausziehen?

Hallo helldiver,

das vertragliche Grundgerüst bei Ihnen verstehe ich nicht ganz. Deshalb gehe ich auf Ihre Fragen mal so ein, als wären Sie Hauptmieter:

Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstand oder Mietschulden ist zulässig, jedoch an ein paar Bedingungen geknüpft. Diese können Sie hier nachlesen:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter - Mietrecht

Auch das sofortgie Begleichen der Mietschulden kann die Kündigung nicht revidieren - sie hat weiter Bestand!

Sie könnten höchstens den Auszug nach hinten verzögern, indem Sie sich z.B. auf einen Härtefall berufen. Näheres dazu finden Sie in dem folgenden Artikel:
Tipps und Tricks zur Kündigung - Mietrecht



Da weder die Formulierungen des Mietvertrags noch Ihres Untermietvertrags hier bekannt sind, gehe ich einmal davon aus, dass der Vermieter tatsächlich die Hauptmieterin belangen könnte, es sei denn, Sie sind innerhalb einer der Dokumente als neuer Hauptmieter eingesetzt worden.


Ich hoffe ich konnte trotzdem ein wenig helfen.


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Stichworte
fristlose kündigung, mietrückstand, mietschulden, untermiete, untermietvertrag


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