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Gemeinsamer Mietvertrag als WG....Nachmieter

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.12.2013, 06:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2013
Beiträge: 3
Standard Gemeinsamer Mietvertrag als WG....Nachmieter

Hallo, ich wohne in einer 3er WG und möchte aus meinem Zimmer ausziehen. Wir stehen alle drei als
Hauptmieter im Mietvertrag; mein Vermieter hat mich darüber aufgeklärt, dass ich mein Zimmer nicht alleine
kündigen kann und somit auch keine Kündigungsfrist habe. Das heisst, so lange ich keinen Nachmieter gefunden habe,
komme ich nicht aus dem Mietvertrag raus und muss weiter Miete zahlen. Da ich in einer Zweck WG wohne und sich nie
ein WG Leben entwickelt hat (meine Mitbewohnerinnen haben auch kein Interesse daran) ist es schon schwierig genug
einen Nachmieter zu finden, der hier reinziehen möchte. Meine Frage ist nun, ob denn meine beiden Mitbewohnerinnen auch
noch ein Mitspracherecht bei dem Nachmieter haben. Ich habe schon überall inseriert, die beiden helfen bei der Suche
jedoch nicht. Es ist sogar noch so, dass sie meine Suche erheblich behindern. Wenn ein potentieller Nachmieter kommt,
um sich die Wohnung anzusehen, behaupten sie sie hätten keine Zeit und sind dann nicht zu Hause. So sind mir schon
einige Bewerber flöten gegangen, die nicht in eine Wohnung ziehen wollten, ohne die neuen Mitbewohner kennen zu lernen.
Hinzu kommt noch, dass meine beiden Mitbewohnerinnen charakterlich völlig unterschiedlich sind und beide auch völlig
unterschiedliche Vorstellungen von einem neuen Mitbewohner haben. Das heisst eigentlich, dass es für mich fast
unmöglich ist, einen Nachmieter zu finden, mit dem beide einverstanden sind. Gibt es irgendetwas was ich tun kann, um
doch noch ausziehen zu können oder habe ich mein Zimmer jetzt wirklich jahrelang am Bein?



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  #2  
Alt 29.12.2013, 09:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gemeinsamer Mietvertrag als WG....Nachmieter

Zitat:
Hinzu kommt noch, dass meine beiden Mitbewohnerinnen charakterlich völlig unterschiedlich sind und beide auch völlig unterschiedliche Vorstellungen von einem neuen Mitbewohner haben.
Aber das sollte man doch vorher wissen, wenn man das Risiko einer 3er WG eingeht.

Zitat:
Meine Frage ist nun, ob denn meine beiden Mitbewohnerinnen auch
noch ein Mitspracherecht bei dem Nachmieter haben.
Neben dem Vermieter auch die beiden anderen Mieterinnen.

Zitat:
Gibt es irgendetwas was ich tun kann,
Ja, die beiden Mitmieter und den Vermieter auf Entlassung aus dem Mietvertrag verklagen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.12.2013, 10:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Gemeinsamer Mietvertrag als WG....Nachmieter

Danke für die Hilfe. Ich habe meinen Vermieter gefragt und weiss mittlerweile, dass meine Mitbewohnerinnen wohl nur bis zu 3 Nachmietern ablehnen können. Den Gang zum Anwalt scheue ich auch nicht, würde ich sie auf Entlassung aus dem Mietvertrag verklagen, heisst das ich käme mit einer ganz normalen Kündigungsfrist endgültig aus dem Mietvertrag raus...?
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  #4  
Alt 29.12.2013, 10:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gemeinsamer Mietvertrag als WG....Nachmieter

Zitat:
Ich habe meinen Vermieter gefragt und weiss mittlerweile,
Und woher stammt das Wissen? Eine sogenannte urbane Legende?

Zitat:
Den Gang zum Anwalt scheue ich auch nicht,
Dann sollten Sie das auch machen, bevor Sie sich falsche Hoffnungen machen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 29.12.2013, 10:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Gemeinsamer Mietvertrag als WG....Nachmieter

Woher der Vermieter dieses Wissen nimmt, weiss ich nicht.
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  #6  
Alt 29.12.2013, 10:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Gemeinsamer Mietvertrag als WG....Nachmieter

Zitat:
Woher der Vermieter dieses Wissen nimmt, weiss ich nicht.
Aber ich! Zuerst einmal ist festzuhalten, dass Sie eine GbR mit dem Abschluss des Vertrages abgeschlossen haben. Und diese GbR kann nur mit dem Willen der 3 Vertragspartner aufgelöst werden. D.h., dass alle 3 Mieterinnen dieser Auflösung zustimmen müssen.

Der Vermieter ist erst mal außen vor, bzw. er kann keine Nachmieterin akzeptieren, egal wie viele Sie anbringen. Wenn Ihre Mitmieterinnen Sie aus dem Vertrag entlassen und danach diesen dann nur zu zweit weiter führen, geht das natürlich in Ordnung.

Hier sollten Sie sich kundig machen: Mietrechtliche Aspekte bei Wohngemeinschaften
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  #7  
Alt 21.04.2014, 19:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2014
Beiträge: 6
Standard AW: Gemeinsamer Mietvertrag als WG....Nachmieter

Eklige Situation. Ich werde demnächst selbst in eine WG ziehen und bin natürlich noch am überlegen, wie ich mich da absichern kann. Am besten wird es wohl sein, sich aus dem Mietvertrag rauszuhalten. Zumindest fürs erste Jahr, solange man die Leute noch kennen lernt. Gehe ich recht in der Annahme, dass Du Dein Problem auf friedliche Weise gelöst hast, TE?
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Stichworte
gemeinsamer mietvertrag, hauptmieter, kündigung, kündigungsfrist, nachmieter, wohngemeinschaft


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