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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Gesamtschuldnerische Haftung bei 2 gleichen Mietverträgen?
Ich wohne zur Zeit mit meinem Freund zusammen in einer Wohnung und wir haben beim Einzug 2 genau identische Mietverträge unterzeichnet (also kein Hauptmieter o.ä.) über jeweils 1 Zimmer und die exakte Hälfte der Miete usw.
Nun hat mein Freund jedoch Mietschulden über eine größere Summe gemacht und der Vermieter meint, wir würden trotzdem gesamtschuldnerisch haften. Im Mietvertrag steht ebenfalls: Mehrere Personen haften gesamtschuldnerisch. Aber ist hier gemeint: Mehrere Personen, die denselben Mietvertrag unterschrieben haben oder auch wie in unseren Falle bei 2 Mietverträgen? Ist die gesamtschuldnerische Haftung bei 2 identischen Mietverträgen ohne Hauptmieter denn rechtens oder nicht? Vielen Dank im Voraus für Antworten. |
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#2
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AW: Gesamtschuldnerische Haftung bei 2 gleichen Mietverträgen?
Hallo Vama,
so wie ich das sehe seid ihr beide Hauptmieter. Jeder hat einen separaten Mietvertrag für seinen Teil der Wohnung unterzeichnet. Und mehrere Personen mieten eine Wohnung. Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass du für die Mietschulden deines Freundes aufkommen musst. Da ich mir aber nicht 100%ig sicher bin empfehle ich dir ggf. einen Mieterverein in der Nähe aufzusuchen oder ggf. einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren. Problem ist nur: Sollten die Mietschulden deines Freundes einen gewissen Rahmen übersteigen, hat der Vermieter das Recht ihm wegen Mietrückstand fristlos zu kündigen. Und das ist sicher auch nicht in deinem Interesse. Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung, Mietrecht Einfach
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