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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Gravierender Fehler beim Mietvertrag
Hallo.
seit einem Monat habe ich einen neuen Mieter und schon gibt es Zoff. Vorbemerkung: Ich lag 2 Monate im KKH. Mich rief eine Frau an, die meine Doppelhaushälfte mieten wollte. Ich weiß nicht, was mich da geritten hat, aber ich sagte "Ja", obwohl ich sie nicht kannte- Ich erklärte ihr aber ausführlich, dass die Kaltmiete 510 E betragen würde und sie alle anderen Nebenkosten selbst zu tragen hätte. Das bedeutet, dass sie mir den einzelnen Stellen selbst abrechnen muss. Dieses bestätigte auch der Vormieter. Bei Einzug wurde das Prozedere noch einmal besprochen. Die Mieterin willigte mündlich ein und meldete sich bei Strom und Gas und weiteren Behörden an. Wenige Tage nach meiner Entlassung ludt ich mir einen Mietvertrag aus dem Net, der dann auch unterschrieben wurde. Leider machte ich auf Grund meiner eingenommenen Medikamente, die mein Bewußtsein deutlich trübten, einen Fehler und übersah den Passus "Individuelle Vereinbarungen". "Der Vermieter übernimmt alle Nebenkosten und werden diese von Ihrem Konto an die jeweiligen Ansprochsteller überweisen". Dann werden die einzelnen Posten aufgezählt". Natürlich mußte es heißen "Mieter" Offensichtlich hat die Mieterin nun diesen Fehler entdeckt und pocht nun auf die Erstattung aller Nebenkosten, so dass ich unter dem Strich die Miete halbieren müßte. Unter diesen Umständen kann ich das Haus nicht halten, liegt doch der Mietspiegel deutlich über 510 E Was kann ich da tun? Gibt es ein Gesetz, mit der ich den Fehler wieder ausmerzen kann? Danke für eine schnelle Hilfe. Claus PS In §2 ist von dem Mietzins und den Nebenkosten die Rede, wobei die monatliche Grundmiete 510 E beträgt. Im § 3 Miete heißt es bei Mietzins und Nebenkosten: Die monatliche Grundmiete beträgt 510 E und ist ab Beginn der Mietzeit dem Vermieter zu überweisen. |
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#2
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AW: Gravierender Fehler beim Mietvertrag
Hallo Lebensmut,
ist im Mietvertrag denn zusätzlich geregelt, dass die Nebenkosten über eine Nebenkostenabrechnung reguliert werden? Denn die Grundmiete ist lediglich der Nettomietzins und schafft keine Ausage über das Beinhalten von Nebenkosten. In diesem Falle wäre der Sachverhalt relativ einfach zu lösen: Du erstattest der Mieterin die Kosten und schickst anbei eine Nebenkostenabrechnung über den gleichen Betrag mit. Somit ist das Ganze ein Nullsummenspiel. Denn die Nebenkosten dürfen ja weiterberechnet und auf den Mieter umgelegt werden. Oder das Ganze wird direkt verrechnet als Guthaben der Mieterin auf die Kosten. Somit ist nicht einmal ein Geldfluss notwendig. Zusätzlich würde dir auch eine Mieterhöhung bis zur Höhe des Mietspiegels bleiben, wenn diese gewisse gesetzliche Voraussetzungen nicht überschreitet. Gesetzliche Voraussetzungen für eine Mieterhöhung findest du unter dem vorhergehendem Verweis. Sollte das Problem nicht so einfach zu lösen sein, würde ich den Gang zu einem Mieterverein des Mieterbund Deutschland empfehlen. Dort bekommst du fundierten Rechtsbeistand. Auch ein Fachanwalt für Mietrecht könnte mit dem Fall betraut werden. Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche viel Erfolg bei der Regulierung der Nebenkosten. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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