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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Ich bin Hauptmieter einer Wohngemeinschaft, mit den anderen 4 Mietern bestehen nur zum Teil schriftliche Verträge.
Vorgeschichte: Es gab in der Vergangenheit einen Gast eines Mitbewohners in der WG (dieser Mitbewohner ist nicht mehr in der WG), der sich für einige Zeit in einem gemeinschaftlich benutzten Abstellraum einquartiert hat. Wegen seines absonderlichen Verhaltens hat dieser Gast den Hausfrieden damals so gestört, dass ihm zunächst der Aufenthalt in den gemeinschaftlich benutzten Räumen der 1. und 2. Etage verboten wurde. Nach Auszug des Gastes wurde festgestellt, dass der von ihm benutzte Raum voller Unrat war. Er hat Essensabfälle einfach hinter ein Sofa geworfen. Bei einem erneuten Kurzbesuch und sonderbarem Verhalten wurde ihm gegenüber mit Zustimmung der restlichen WG ein Hausverbot ausgesprochen. Daran hat er sich auch gehalten. ca. 3 Jahre sind seither vergangen. Es gibt einen neuen Mitbewohner im Erdgeschoss, der besagten ehemaligen Gast mit Hausverbot bei sich ein und auslässt. Der neue MItbewohner wusste und weiß von diesem Hausverbot. Mündlich wurde sowohl der ehemalige Gast als auch der Mitbewohner nochmals auf das Hausverbot hingewiesen. Er kommt trotzdem zu Besuch. Ergänzung Das Zimmer im EG hat eine eigene Eingangstüre und die Räume in der 1. und 2. Etage wurden von dem Gast bisher nicht betreten. Fragen: 1. Ist das ausgesprochene Hausverbot rechtlich verbindlich ? 2. Darf ich dem neuen Bewohner als Hauptmieter verbieten wen er in seinem Zimmer beherbergt ? 3. Macht sich der ehemalige Gast des Hausfriedensbruches schuldig ? 4. Macht sich der Bewohner der Beihilfe mit schuldig ? Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von sevenof66 (29.11.2014 um 18:26 Uhr) |
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#2
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#3
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Danke für die 1. schnelle Antwort
Was ist nun wenn dieser Gast doch in Gemeinschaftsräume im 1. und 2. Stock kommt ? Trotz ausgesprochenen Hausverbotes ? Muss das noch schriftlich formuliert werde, natürlich mit Begründung ? (Störung des Hausfriedens in der Vergangenheit, 3 Bewohner (incl. mir) fühlen sich nicht sicher wenn er im Haus ist. Verunreinigung des Hauses in der Vergangenheit.) |
#4
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Für die anderen Räume besteht immer noch das ausgesprochene Hausverbot. Verstößt er dagegen trifft ihn nach erfolgter Anzeige die volle Härte des Gesetzes.
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Stichworte |
hausfrieden, hausfriedensbruch, hausverbot, verstoß, wohngemeinschaft |
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