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Ist mein Mietvertrag gültig?

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Antwort
 
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  #1  
Alt 20.12.2012, 23:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.12.2012
Beiträge: 1
Standard Ist mein Mietvertrag gültig?

Ich bin im Oktober 2012 in eine WG eingezogen, ohne einen Mietvertrag zu unterzeichnen. Ich habe noch nie persönlich mit dem Vermieter gesprochen, habe ihm allerdings eine Mieterselbstauskunft und eine Bürgschaftserklärung meiner Mutter zukommen lassen. Im Moment ist auch noch mein Vormieter im Mietvertrag eingetragen. Meine Miete habe ich auch nie direkt an den Vermieter überwiesen, sondern an meinen Mitbewohner. Im März 2013 möchte ich allerdings schon wieder ausziehen. Meine Frage lautet nun, ob ich trotzdem eine Kündigung an den Vermieter schreiben muss. Besteht überhaupt ein Mietvertrag, wenn doch noch mein Vormieter als Mieter eingetragen ist?



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  #2  
Alt 21.12.2012, 17:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Ist mein Mietvertrag gültig?

Nun, auch mündliche Mietverträge sind gültig. Vor allen Dingen dann, wenn konkludentes Handeln vorliegt. Was ist denn so schwer, beweisbar bis zum 4.01.2013 zu kündigen, dann endet der Vertrag/die Miete am 31.03.2013.
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  #3  
Alt 22.12.2012, 09:26
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Ist mein Mietvertrag gültig?

Zitat:
... ob ich trotzdem eine Kündigung an den Vermieter schreiben muss.
Ja, auch bei einem mündlichen Mietvertrag ist unbedingt "schriftlich" zu kündigen.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
bürgschaft, mietvertrag, mündlicher mietvertrag, vormieter


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