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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

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Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.11.2013, 12:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2013
Beiträge: 3
Standard Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?

Hallo, ich bin neu hier und brauche bitte ganz ganz dringend eure Hilfe..
Mein Freund und ich sind zum 01.10 in unsere neue Wohnung gezogen. Wir stellten fest das die Wohnung weder geputzt noch gestrichen ist und entdeckten viele viele Mängel die man leider manchmal erst auf den zweiten Blick sieht. Alle Versprechungen wie Ruhe, Schallschutz und gute Wärmedammung waren gelogen! Nachdem wir immer mehr entdeckten, waren wir quasi gezwungen (ansonsten hätten WIR sie komplett renovieren müssen und es wären immer noch genügend Mängel) die Wohnung schon eine Woche später wieder zu kündigen.
Allerdings haben wir die Kaution noch nicht gezahlt und fragen uns jetzt ob wir die wirklich komplett zahlen müssen????

an der Küche ist fast alles defekt, im Bad ist die ganze Wand voll Löcher, es ist nur ein Unterboden! in der Wohnung verlegt, die Türen schließen teilweise nicht und sind krumm und schief gekürzt, Fenster sind undicht, die ganze Wohnung ist runtergewirtschaftet, es gibt kaum etwas das wirklich in Ordnung ist

Müssen wir für diese "Bruchbude" wirklich 1800€ Kaution zahlen?
wir sind uns auch 99,9% sicher, das wir das Geld nicht zurückbekommen!!!
unsere alte Wohnung hatte dieselbe Ausstattung und war sogar neu Saniert als wir einzogen und die Kaution war einige hundert euro weniger



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Geändert von viktualia (03.11.2013 um 12:28 Uhr)
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  #2  
Alt 03.11.2013, 13:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?

Bevor man in eine Wohnung einzieht schaut man sie sich an und unterschreibt danach den Mietvertrag. Wer bei der Besichtigung die Sonnenbbrille nicht absetzt, der muss mit den Folgen zurecht kommen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist, auch für Bruchbuden, beträgt 3 Monate, also zum 31.01.2014, wenn der Vermieter die Kündigung morgen bekommt oder wenn schon gekündigt bis zum dritten Werktag des Oktobers. Wenn nicht, dann zum 28.02.

Ob eine fristlose Kündigung wegen Unbewohnbarkeit gegeben sein könnte, will ich bezweifeln, denn Sie haben die ersten Wochen in der Bruchbude überstanden.

Und selbstverständlich hat der Vermieter auch ein Recht auf die komplette Kaution, das ist doch überhaupt keine Frage.

Zitat:
und die Kaution war einige hundert euro weniger
Dieses Argument verstehe ich jetzt nicht. Die Kaution darf bis zu 3 Nettomieten betragen. Und bei einer Monatsmiete von 600,- Euro sind das nun mal 1.800,- Euro.
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  #3  
Alt 03.11.2013, 15:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2013
Beiträge: 3
Daumen runter AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?

wir wohnen in einer Großstadt, da kann man froh sein wenn man in wenigen Wochen überhaupt was passendes findet! Das z.B der Herd+Backofen nicht funktioniert oder die Heizungen nicht richtig warm werden sieht man nunmal nicht bei einer Besichtigung

Die Kaution ist meines Wissens nach da, um Mietrückstände auszugleichen oder als Schadensersatzpflicht. Das mit der Schadensersatzpflicht fällt ja soweit weg, da es hier nicht wirklich was gibt, was noch kaputt zu machen ist.
Da wir uns schon beraten haben und die zu hohe Miete kürzen werden (wegen Lärm, Heizung, Isolierung usw.) befürchten wir, dass wie die Kaution nicht oder zumindest nicht vollständig zurückbekommen!
Nach unserem Auszug soll die Wohnung wahrscheinlich komplett saniert werden . In den Gesprächen konnte man heraushören, dass sie gehofft haben das wir das von uns aus machen. Die Vermieterin machte auch diverse Andeutung, dass dadurch große Kosten auf sie zukommen und sie das Haus ja noch abzahlen müssen bla bla bla..


Danke, aber das war nicht sehr hilfreich ...
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  #4  
Alt 03.11.2013, 15:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?

Zitat:
Danke, aber das war nicht sehr hilfreich ...
Was haben Sie denn erwartet? Ich bin nun einmal für ehrliche Worte und nicht fürs Rumgesülze. Wer sich die Wohnung, die er beziehen will, nicht genau anschaut, ist es selbst Schuld, wenn er auf die Nase fällt.

Zitat:
Die Kaution ist meines Wissens nach da, um Mietrückstände auszugleichen oder als Schadensersatzpflicht.
Richtig erkannt. Und darum hat der Gesetzgeber für Recht erkannt, dass diese Kaution zu bezahlen ist, selbst dann, wenn das Mietverhältnis wieder gekündigt wurde. Wenn Sich der Vermieter anwaltlich beraten lässt, wird er Sie auf Zahlung verklagen und garantiert gewinnen.

Warum versuchen Sie nicht mit dem Vermieter im Guten auseinander zu gehen und vereinbaren einen Aufhebungsvertrag, in dem die Zahlung der Kaution nicht mehr verlangt wird? Lieber einmal Bitte sagen, als vor Gericht der Dumme sein.

Also Kaution bezahlen oder Bittgang zum Vermieter.

Zitat:
die zu hohe Miete kürzen werden (wegen Lärm, Isolierung usw.)
Wer hat Ihnen denn gesagt, dass Sie wegen fehlender Isolierung die Miete kürzen können? Das ist doch ausgemachter Blödsinn. Vor Unterschrift unter den Mietvertrag hätten Sie sich den Energieausweis des Hauses zeigen lassen können. Da Sie das nicht gemacht haben, ist der Drops gelutscht und eine Mietminderung deswegen unmöglich.
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  #5  
Alt 03.11.2013, 15:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.11.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?

Zitat:
Ich bin nun einmal für ehrliche Worte und nicht fürs Rumgesülze. Wer sich die Wohnung, die er beziehen will, nicht genau anschaut, ist es selbst Schuld, wenn er auf die Nase fällt.
die Vormieter wohnten noch hier als wir sie besichtigten, soll ich die Schränke rumschieben um zu gucken wie es dahinter ausschaut? am besten wühl ich alles durch um Fehler zu finden, wa? außerdem hab ich schon geschrieben dass jede Menge leerer Versprechungen gemacht wurden und falsche Angaben zu Wohnung!!! also spar dir das Rumgesülze auch, denn deine Antworten sind für mich alles andere als hilfreich!


Zitat:
Wer hat Ihnen denn gesagt, dass Sie wegen fehlender Isolierung die Miete kürzen können?
wenn der Flughafen gleich nebenan schon

Zitat:
eine Mietminderung deswegen unmöglich.
1. ist es möglich
2. kommen noch jeden Menge andere Gründe hinzu - richtig lesen!
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  #6  
Alt 03.11.2013, 16:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?

Zitat:
wenn der Flughafen gleich nebenan schon
Und der ist erst seit 14 Tagen in Betrieb?

Zitat:
die Türen schließen teilweise nicht und sind krumm und schief gekürzt, Fenster sind undicht, die ganze Wohnung ist runtergewirtschaftet, es gibt kaum etwas das wirklich in Ordnung ist
Und diese Mängel sieht man nicht bei der Begehung der Wohnung? Hör bitte auf, bei soviel Naivität fehlen mir echt die Worte. Wobei das Wort Naivität noch geschönt ist. Deshalb:

Zitat:
Da wir uns schon beraten haben
Bitte weiterhin dieser excellenten Beratung vertrauen, sich aber nicht wundern, wenn der Vermieter eine bessere, weil kompetentere Beratung hat.
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  #7  
Alt 06.11.2013, 11:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?

Abschließend zum Thema aus dem Vermieter-Telegramm:

Kaution nach Mietende einklagbar

Lieber Regenmacher,

generell sind Vermieter gut beraten, eine Mietkaution zu vereinbaren. Nun ist es jedoch einem meiner Mandanten passiert, dass das Mietverhältnis noch vor der Kautionszahlung wieder beendet wurde. Kann er trotzdem auf die Kautionszahlung bestehen? Schließlich sind eine ganze Menge Schäden in der Wohnung vorhanden.

Der Bundesgerichtshof hatte schon vor längerem für das Pachtrecht entschieden, dass auch nach Beendigung eines Pachtvertrages der Verpächter noch berechtigt ist, die Kaution einzuklagen. Das hat er auf das Mietrecht für den Kautionsanspruch eines Vermieters einer Wohnung übertragen (BGH, Beschluss vom 15.11.2011, Az.: VIII ZR 65/11).

Ein Tipp: Die Nichtzahlung einer vereinbarten Kaution kann für Mieter erhebliche Konsequenzen haben. Häufig wird der Vermieter seine Klage im Urkundenprozess nach § 592 ZPO erheben können. Für ein solches Verfahren müssen Sie als Vermieter nur den Mietvertrag vorlegen und das Gericht kann viel schneller als im „normalen“ Urteilsverfahren entscheiden.



Mit freundlichen Grüßen,

Arno Schrader,
Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und WEG-Recht
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Stichworte
bad, fenster, heizung, kaution, küche, kündigung, kündigungsfrist, lärm, mietrückstand, mängel, renovierung, schadenersatz, türen


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