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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?
Hallo, ich bin neu hier und brauche bitte ganz ganz dringend eure Hilfe..
Mein Freund und ich sind zum 01.10 in unsere neue Wohnung gezogen. Wir stellten fest das die Wohnung weder geputzt noch gestrichen ist und entdeckten viele viele Mängel die man leider manchmal erst auf den zweiten Blick sieht. Alle Versprechungen wie Ruhe, Schallschutz und gute Wärmedammung waren gelogen! Nachdem wir immer mehr entdeckten, waren wir quasi gezwungen (ansonsten hätten WIR sie komplett renovieren müssen und es wären immer noch genügend Mängel) die Wohnung schon eine Woche später wieder zu kündigen. Allerdings haben wir die Kaution noch nicht gezahlt und fragen uns jetzt ob wir die wirklich komplett zahlen müssen???? an der Küche ist fast alles defekt, im Bad ist die ganze Wand voll Löcher, es ist nur ein Unterboden! in der Wohnung verlegt, die Türen schließen teilweise nicht und sind krumm und schief gekürzt, Fenster sind undicht, die ganze Wohnung ist runtergewirtschaftet, es gibt kaum etwas das wirklich in Ordnung ist Müssen wir für diese "Bruchbude" wirklich 1800€ Kaution zahlen? wir sind uns auch 99,9% sicher, das wir das Geld nicht zurückbekommen!!! unsere alte Wohnung hatte dieselbe Ausstattung und war sogar neu Saniert als wir einzogen und die Kaution war einige hundert euro weniger Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von viktualia (03.11.2013 um 12:28 Uhr) |
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#2
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AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?
Bevor man in eine Wohnung einzieht schaut man sie sich an und unterschreibt danach den Mietvertrag. Wer bei der Besichtigung die Sonnenbbrille nicht absetzt, der muss mit den Folgen zurecht kommen.
Die gesetzliche Kündigungsfrist, auch für Bruchbuden, beträgt 3 Monate, also zum 31.01.2014, wenn der Vermieter die Kündigung morgen bekommt oder wenn schon gekündigt bis zum dritten Werktag des Oktobers. Wenn nicht, dann zum 28.02. Ob eine fristlose Kündigung wegen Unbewohnbarkeit gegeben sein könnte, will ich bezweifeln, denn Sie haben die ersten Wochen in der Bruchbude überstanden. Und selbstverständlich hat der Vermieter auch ein Recht auf die komplette Kaution, das ist doch überhaupt keine Frage. Zitat:
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#3
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AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?
wir wohnen in einer Großstadt, da kann man froh sein wenn man in wenigen Wochen überhaupt was passendes findet! Das z.B der Herd+Backofen nicht funktioniert oder die Heizungen nicht richtig warm werden sieht man nunmal nicht bei einer Besichtigung
Die Kaution ist meines Wissens nach da, um Mietrückstände auszugleichen oder als Schadensersatzpflicht. Das mit der Schadensersatzpflicht fällt ja soweit weg, da es hier nicht wirklich was gibt, was noch kaputt zu machen ist. Da wir uns schon beraten haben und die zu hohe Miete kürzen werden (wegen Lärm, Heizung, Isolierung usw.) befürchten wir, dass wie die Kaution nicht oder zumindest nicht vollständig zurückbekommen! Nach unserem Auszug soll die Wohnung wahrscheinlich komplett saniert werden . In den Gesprächen konnte man heraushören, dass sie gehofft haben das wir das von uns aus machen. Die Vermieterin machte auch diverse Andeutung, dass dadurch große Kosten auf sie zukommen und sie das Haus ja noch abzahlen müssen bla bla bla.. Danke, aber das war nicht sehr hilfreich ... |
#4
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AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?
Zitat:
Zitat:
Warum versuchen Sie nicht mit dem Vermieter im Guten auseinander zu gehen und vereinbaren einen Aufhebungsvertrag, in dem die Zahlung der Kaution nicht mehr verlangt wird? Lieber einmal Bitte sagen, als vor Gericht der Dumme sein. Also Kaution bezahlen oder Bittgang zum Vermieter. Zitat:
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#5
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AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?
Zitat:
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2. kommen noch jeden Menge andere Gründe hinzu - richtig lesen! |
#6
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AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?
Zitat:
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#7
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AW: Kaution bezahlen für renovierungsbedürftige, bereits gekündigte Wohnung?
Abschließend zum Thema aus dem Vermieter-Telegramm:
Kaution nach Mietende einklagbar Lieber Regenmacher, generell sind Vermieter gut beraten, eine Mietkaution zu vereinbaren. Nun ist es jedoch einem meiner Mandanten passiert, dass das Mietverhältnis noch vor der Kautionszahlung wieder beendet wurde. Kann er trotzdem auf die Kautionszahlung bestehen? Schließlich sind eine ganze Menge Schäden in der Wohnung vorhanden. Der Bundesgerichtshof hatte schon vor längerem für das Pachtrecht entschieden, dass auch nach Beendigung eines Pachtvertrages der Verpächter noch berechtigt ist, die Kaution einzuklagen. Das hat er auf das Mietrecht für den Kautionsanspruch eines Vermieters einer Wohnung übertragen (BGH, Beschluss vom 15.11.2011, Az.: VIII ZR 65/11). Ein Tipp: Die Nichtzahlung einer vereinbarten Kaution kann für Mieter erhebliche Konsequenzen haben. Häufig wird der Vermieter seine Klage im Urkundenprozess nach § 592 ZPO erheben können. Für ein solches Verfahren müssen Sie als Vermieter nur den Mietvertrag vorlegen und das Gericht kann viel schneller als im „normalen“ Urteilsverfahren entscheiden. Mit freundlichen Grüßen, Arno Schrader, Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und WEG-Recht |
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Stichworte |
bad, fenster, heizung, kaution, küche, kündigung, kündigungsfrist, lärm, mietrückstand, mängel, renovierung, schadenersatz, türen |
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