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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Hallo und guten Morgen,
habe seit 1 1/2 Jahren einen Raum vermietet an einen Trödler in dem er Gegenstände untergebracht hat. (Ohne schriftlichen Mietvertrag). Vereinbart war eine zweimonatige Bezahlung im voraus. Im vergangenen Jahr klappte die Zahlung immerhin noch schleppend, (erst nach Erinnerung). In diesem Jahr habe ich noch kein Geld gesehen. Habe den Mieter beim Einkaufen getroffen und angesprochen, (er wohnt im gleichen Ort). Er versprach in der darauffolgenden Woche zu zahlen - das ist jetzt mittlerweile 7 Wochen her. Kann ich dem Mieter fristlos kündigen? Was passiert mit den Trödelgegenständen, falls er sich gar nicht meldet? Vielen Dank für einen Rat! |
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#2
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#3
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Ja, du kannst ihm fristlos kündigen.
Was mit den Sachen passiert, weiß ich allerdings nicht. Ich würde ihm vielleicht mitteilen, was dein Vorgehen ist und dass er doch schleunigst seine Sachen rausholen soll (in der Hoffnung, dass er das dann auch tut). |
#4
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Ja das kannst du, aber vor gericht gehen kannst du nicht, da kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt!
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#5
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Diese Antwort, fast 5 Jahre nach dem Eingangsbeitrag ist an Dummheit nicht zu überbieten.
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#6
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Ja das kannst du, aber vor gericht gehen kannst du nicht, da kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt!
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#7
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Diese Antwort, fast 5 Jahre nach dem Eingangsbeitrag ist an Dummheit nicht zu überbieten.
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Stichworte |
fristlose kündigung, zahlungsverzug |
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