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Kein schriftlicher Mietvertrag

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 15.07.2013, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.07.2013
Beiträge: 1
Standard Kein schriftlicher Mietvertrag

Hallo und guten Morgen,

habe seit 1 1/2 Jahren einen Raum vermietet an einen Trödler in dem er Gegenstände untergebracht hat. (Ohne schriftlichen Mietvertrag).
Vereinbart war eine zweimonatige Bezahlung im voraus. Im vergangenen Jahr klappte die Zahlung immerhin noch schleppend, (erst nach Erinnerung). In diesem Jahr habe ich noch kein Geld gesehen.

Habe den Mieter beim Einkaufen getroffen und angesprochen, (er wohnt im gleichen Ort). Er versprach in der darauffolgenden Woche zu zahlen - das ist jetzt mittlerweile 7 Wochen her.
Kann ich dem Mieter fristlos kündigen? Was passiert mit den Trödelgegenständen, falls er sich gar nicht meldet?


Vielen Dank für einen Rat!



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  #2  
Alt 15.07.2013, 15:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kein schriftlicher Mietvertrag

Zitat:
Kann ich dem Mieter fristlos kündigen?
Ja!

Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
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  #3  
Alt 11.10.2013, 14:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 17
Standard AW: Kein schriftlicher Mietvertrag

Ja, du kannst ihm fristlos kündigen.

Was mit den Sachen passiert, weiß ich allerdings nicht. Ich würde ihm vielleicht mitteilen, was dein Vorgehen ist und dass er doch schleunigst seine Sachen rausholen soll (in der Hoffnung, dass er das dann auch tut).
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.06.2018, 16:17
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2017
Beiträge: 30
Standard AW: Kein schriftlicher Mietvertrag

Ja das kannst du, aber vor gericht gehen kannst du nicht, da kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 06.06.2018, 16:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kein schriftlicher Mietvertrag

Diese Antwort, fast 5 Jahre nach dem Eingangsbeitrag ist an Dummheit nicht zu überbieten.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.08.2018, 02:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2015
Beiträge: 22
Standard AW: Kein schriftlicher Mietvertrag

Ja das kannst du, aber vor gericht gehen kannst du nicht, da kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 20.08.2018, 02:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2015
Beiträge: 18
Standard AW: Kein schriftlicher Mietvertrag

Diese Antwort, fast 5 Jahre nach dem Eingangsbeitrag ist an Dummheit nicht zu überbieten.
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Antwort

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Stichworte
fristlose kündigung, zahlungsverzug


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