|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Kein schriftlicher Mietvertrag
Hallo und guten Morgen,
habe seit 1 1/2 Jahren einen Raum vermietet an einen Trödler in dem er Gegenstände untergebracht hat. (Ohne schriftlichen Mietvertrag). Vereinbart war eine zweimonatige Bezahlung im voraus. Im vergangenen Jahr klappte die Zahlung immerhin noch schleppend, (erst nach Erinnerung). In diesem Jahr habe ich noch kein Geld gesehen. Habe den Mieter beim Einkaufen getroffen und angesprochen, (er wohnt im gleichen Ort). Er versprach in der darauffolgenden Woche zu zahlen - das ist jetzt mittlerweile 7 Wochen her. Kann ich dem Mieter fristlos kündigen? Was passiert mit den Trödelgegenständen, falls er sich gar nicht meldet? Vielen Dank für einen Rat! |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
|
#3
|
|||
|
|||
AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
Ja, du kannst ihm fristlos kündigen.
Was mit den Sachen passiert, weiß ich allerdings nicht. Ich würde ihm vielleicht mitteilen, was dein Vorgehen ist und dass er doch schleunigst seine Sachen rausholen soll (in der Hoffnung, dass er das dann auch tut). |
#4
|
|||
|
|||
AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
Ja das kannst du, aber vor gericht gehen kannst du nicht, da kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt!
|
#5
|
|||
|
|||
AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
Diese Antwort, fast 5 Jahre nach dem Eingangsbeitrag ist an Dummheit nicht zu überbieten.
|
#6
|
|||
|
|||
AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
Ja das kannst du, aber vor gericht gehen kannst du nicht, da kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt!
|
#7
|
|||
|
|||
AW: Kein schriftlicher Mietvertrag
Diese Antwort, fast 5 Jahre nach dem Eingangsbeitrag ist an Dummheit nicht zu überbieten.
|
|
Stichworte |
fristlose kündigung, zahlungsverzug |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kein Mietvertrag, keine Mietzahlung | jennymaja | Mietvertrag | 3 | 02.06.2013 08:10 |
Kein Mietvertrag nach Wohnungwechsel innerhalb des Hauses | stephiew | Mietvertrag | 1 | 06.05.2013 19:03 |
Vater gestorben vor 3,5 Jahren, kein Erbschein, kein Testament | Marianne123 | Erbschaft und Erbe | 1 | 14.02.2013 20:28 |
Mietschulden - 2. Monat (kein BAFÖG, kein ALG2) | LaLeLu110 | Miete und Miethöhe | 1 | 11.09.2010 18:19 |
Schriftlicher Mietvertrag gültig? | aspern | Mietvertrag | 2 | 16.02.2009 16:38 |