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Klausel für den Einzug einer weiteren Person

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 27.08.2013, 23:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2013
Beiträge: 1
Standard Klausel für den Einzug einer weiteren Person

Hallo,

ich habe folgendes Situation:
In kürze werde ich eine neue Wohnung beziehen und habe beim Besichtigungstermin auch meine Freundin dabei gehabt und erwähnt, dass meine Freundin für die ersten 1,5 Monate bei mir mit einziehen wird bevor sie wieder in ihr Heimatland zurückfliegt. im Frühjahr 2014 wird sie dann komplett miteinzieht (dann als meine Ehefrau). Die Vermieterin hat gemeint das ist für sie ok.
Nun habe ich heute den Mietvertrag erhalten und darin steht unter "Sonstiges" folgender Abschnitt:

Wird eine weitere Person widerrechtlich in die Wohnung aufgenommen (Gebrauchsüberlassung, Untervermietung oder ähnliches) so erhöht sich die Miete je Person ab dem Tag der Aufnahme monatlich um 40,-- €. Dieses gilt auch für eine unregelmäßige, oder zeitlich begrenzte Wohngemeinschaft. Die Zahlungsverpflichtung gilt auch für einen angefangenen Monat.


Ich bin alleiniger Mieter und eine Personenanzahl wird im Mietvertrag nicht genannt.

Sehe ich es richtig das dies bedeutet dass ich 40€ mehr bezahlen muss wenn meine Freundin miteinzieht? Das ist über 10% Mieterhöhung (Kaltmiete 350€).

Ist so eine Vereinbarung überhaupt rechtens?


Vielen Dank für Hilfe



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  #2  
Alt 29.08.2013, 10:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Klausel für den Einzug einer weiteren Person

Zitat:
Wird eine weitere Person widerrechtlich in die Wohnung aufgenommen (Gebrauchsüberlassung, Untervermietung oder ähnliches) so erhöht sich die Miete je Person ab dem Tag der Aufnahme monatlich um 40,-- €. Dieses gilt auch für eine unregelmäßige, oder zeitlich begrenzte Wohngemeinschaft. Die Zahlungsverpflichtung gilt auch für einen angefangenen Monat.
Widerrechtlich wäre ja ohne Zustimmung des Vermieters.

Darum sollten Sie noch vor Einzug beim Vermieter die Zustimmung zum Zuzug Ihrer Freundin einholen.

Untersagen darf er das so gut wie nicht. Hier der passende § dazu § 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte

Ist Ihre Freundin dann Ihre Ehefrau reicht eine Information an den Vermieter das sie ab ... bei Ihnen wohnt.
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  #3  
Alt 20.08.2018, 03:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2015
Beiträge: 22
Standard AW: Klausel für den Einzug einer weiteren Person

Und eine Maklerin, die eine Unterschrift unter einem Vordruck verlangt, ohne dass der Interessent eine Kopie erhält, ist unseriös.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.08.2018, 03:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2015
Beiträge: 18
Standard AW: Klausel für den Einzug einer weiteren Person

Diese Antwort, fast 5 Jahre nach dem Eingangsbeitrag ist an Dummheit nicht zu überbieten.
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Antwort

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Stichworte
besichtigung, ehegatte, kaltmiete, mieterhöhung, wohngemeinschaft

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