|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Klausel für den Einzug einer weiteren Person
Hallo,
ich habe folgendes Situation: In kürze werde ich eine neue Wohnung beziehen und habe beim Besichtigungstermin auch meine Freundin dabei gehabt und erwähnt, dass meine Freundin für die ersten 1,5 Monate bei mir mit einziehen wird bevor sie wieder in ihr Heimatland zurückfliegt. im Frühjahr 2014 wird sie dann komplett miteinzieht (dann als meine Ehefrau). Die Vermieterin hat gemeint das ist für sie ok. Nun habe ich heute den Mietvertrag erhalten und darin steht unter "Sonstiges" folgender Abschnitt: Wird eine weitere Person widerrechtlich in die Wohnung aufgenommen (Gebrauchsüberlassung, Untervermietung oder ähnliches) so erhöht sich die Miete je Person ab dem Tag der Aufnahme monatlich um 40,-- €. Dieses gilt auch für eine unregelmäßige, oder zeitlich begrenzte Wohngemeinschaft. Die Zahlungsverpflichtung gilt auch für einen angefangenen Monat. Ich bin alleiniger Mieter und eine Personenanzahl wird im Mietvertrag nicht genannt. Sehe ich es richtig das dies bedeutet dass ich 40€ mehr bezahlen muss wenn meine Freundin miteinzieht? Das ist über 10% Mieterhöhung (Kaltmiete 350€). Ist so eine Vereinbarung überhaupt rechtens? Vielen Dank für Hilfe |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
AW: Klausel für den Einzug einer weiteren Person
Zitat:
Darum sollten Sie noch vor Einzug beim Vermieter die Zustimmung zum Zuzug Ihrer Freundin einholen. Untersagen darf er das so gut wie nicht. Hier der passende § dazu § 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte Ist Ihre Freundin dann Ihre Ehefrau reicht eine Information an den Vermieter das sie ab ... bei Ihnen wohnt. |
#3
|
|||
|
|||
AW: Klausel für den Einzug einer weiteren Person
Und eine Maklerin, die eine Unterschrift unter einem Vordruck verlangt, ohne dass der Interessent eine Kopie erhält, ist unseriös.
|
#4
|
|||
|
|||
AW: Klausel für den Einzug einer weiteren Person
Diese Antwort, fast 5 Jahre nach dem Eingangsbeitrag ist an Dummheit nicht zu überbieten.
|
|
Stichworte |
besichtigung, ehegatte, kaltmiete, mieterhöhung, wohngemeinschaft |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kündigung einer Wohnung vor Einzug | nour | Mietrecht allgemein | 2 | 24.04.2013 15:04 |
Müssen Warmwasserkosten pro Person aufgeteilt werden? | jla | Betriebskosten und Nebenkosten | 1 | 19.04.2013 07:54 |
Vertrag mit Gas Wasser Stromanbieter über eine Person | Katharina357 | Betriebskosten und Nebenkosten | 0 | 19.11.2012 22:54 |
Mieterhöhung wegen weiterer Person in Wohngemeinschaft (WG) | tobieagle | Miete und Miethöhe | 2 | 19.09.2012 09:46 |
Trotz fristgerechter Kündigung weiteren Monat zahlen? | Lykra | Kündigung | 1 | 23.05.2012 17:50 |