|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Zwei Freunde von mir, meine Freundin und ich haben eine WG gegründet und eine Wohnung gemietet bei dem alle Mieter gleichberechtigt sind, also auch eigentlich alle den Mietvertrag unterschreiben müssen damit er rechtsgültig ist, oder nicht?
ich würde mich sehr über eine Antwort freuen! MfG WG-chef |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Was hat das denn mit einer außerordentlichen Kündigung zu tun?
Aber, alles über Mietverträge für WG finden Sie hier: http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Außerordentliche Kündigung ist falsch ausgedrückt habe ich selbst schon mitbekommen. Aber müssen wir überhaupt kündigen wenn nicht alle Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben? Ist der Vertrag dann überhaupt rechtsgültig? Habe nämlich nichts darüber gefunden in dem Link!
Würde mich über Antwort freuen! MfG WG-chef |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Ihren Kommentar verstehe wer will, ich jedenfalls nicht!
Bitte schreiben Sie zuerst, um welches Problem Ihnen es überhaupt geht, das ist aus Ihrer Frage nämlich nicht ersichtlich. Und, was verleitet Sie zu der Annahme, dass ein Mietvertrag nicht gekündigt werden müsse, wenn er nicht von allen unterschrieben ist? Aber eine Person hat doch unterschrieben, richtig? Und die muss in der gesetzlichen Frist kündigen. |
#5
|
||||
|
||||
![]()
Des Weiteren empfehle ich bei einer WG keinen gemeinschaftlichen Mietvertrag zu unterschreiben.
Es sollte einen Hauptmieter geben und Untermietverträge mit den weiteren WG-Bewohnern gemacht werden. Dies sollte natürlich vom Vermieter bestätigt und geduldet werden. Denn bei einer Kündigung eines einzelnen Mieters gibt es immer wieder Schwierigkeiten bzgl. des Vertragsverhältnisses eines gemeinschaftlich geschlossenen Vertrags. Dies ist auch oft nachzulesen - im Falle von zerbrochenen Beziehungen. Der eine zieht aus, kann aber alleinig die Wohnung nicht kündigen (da beide unterschrieben haben und damit auch kündigen müssen) und ist weiterhin zur Zahlung der Miete (womöglich anteilig) verpflichtet! Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
![]() |
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kündigung wegen Ankündigung einer Modernisierung | felix101 | Kündigung | 4 | 01.12.2009 20:16 |
Genaue Formulierung einer Kündigung | Magier | Kündigung | 2 | 24.03.2009 09:57 |
Telefonanschluss in einer Mietwohnung | birgit | Mietrecht allgemein | 3 | 25.02.2009 12:22 |
Kürzere Kündigungsfrist bei Wohngemeinschaft mit Vermieter | Alexander Hager | Kündigung | 3 | 09.02.2009 19:49 |
Mietvertrag Wohngemeinschaft (WG) | Recht-Einfach | Muster, Vorlage und Vordruck Mietvertrag | 0 | 05.05.2008 19:34 |