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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Kündigung des Mietvertrages
Wir haben zum 1.12.1998 einen Mietvertrag abgeschlossen. Laut diesem haben wir jetzt eine Kündigungsfrist von 12 Monaten. Wir wollen jetzt ausziehen weil uns die Wohnung nach Auszug der Kinder zu groß geworden ist. Müssen wir tatsächlich die 12 Monate einhalten oder gibt es in der Zwischenzeit neue Regelungen.
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#2
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AW: Kündigung des Mietvertrages
Für Sie, wie für alle anderen Mieter, gilt die Kündigunsfrist von 3 Monaten.
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#3
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AW: Kündigung des Mietvertrages
Hallo,
für den Mieter gilt generell eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Diese verlängerten Fristen bei langjähriger Bewohnung des Mietobjekts dienen lediglich dem Mieterschutz und sind nur für den Vermieter verbindlich! Siehe: Kündigungsfrist
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