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Kündigungsfristen im Mietvertrag

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.01.2013, 21:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2013
Beiträge: 2
Standard Kündigungsfristen im Mietvertrag

Hallo Forum,

ich meinem unbefristeten Mietvertrag vom Jahre 2000 steht, dass "für beide Parteien beträgt die Kündigungsfrist nach 5jähriger Mietdauer 6 Monaten, nach 8jähriger Mietdauer 9 Monaten und nach 10jähriger Mietdauer 12 Monaten " beträgt.

Soweit ich weiß gilt dieser Staffelung nur für den Vermieter. Ein Mieter kann doch nicht immer 12 Monate im Voraus wissen, dass er aus der Wohnung raus will.

Wie sieht die rechtliche Lage aus? Ist dieser Klausel im Vertrag rechtskräftig und gültig? Oder gilt trotzdem für den Mieter die 3 Monatige Kündigungsrecht?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.



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  #2  
Alt 29.01.2013, 08:40
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigungsfristen im Mietvertrag

Da es sich bei der Kündigungsklausel m.E. um die alte gesetzliche Regelung in einem Formularvertrag handelt, sind diese Fristen unwirksam.
Es gelten die neuen Kündigungsfristen (für Mieter 3 Monate) nach § 573c BGB.

Im Gesetz nachlesen: § 573c BGB Fristen der ordentlichen Kündigung
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  #3  
Alt 31.01.2013, 22:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.01.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Kündigungsfristen im Mietvertrag

Hallo Sange,

vielen Dank für die Antwort. Genau das habe ich auch über Umwege gefunden. Da der Vertrag vom Jahre 2000 ist, gehe ich somit davon aus, dass diese Klausel aus dem Formvertrag unwirksam ist.

Prima.

Grüße
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Stichworte
kündigungsfrist, mietvertrag

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