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Mietvertrag Kündigungsverzicht über 5 Jahre gültig?

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  #1  
Alt 29.02.2012, 11:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.02.2012
Beiträge: 1
Standard Mietvertrag Kündigungsverzicht über 5 Jahre gültig?

Hallo,
ich schaue mir heute Nachmittag eine Wohnung an. Der Vermieter ist anscheinende etwas verärgert darüber, dass der Vormieter nur ca. ein halbes Jahr in der Wohnung lebte, bevor er kündigte. Nun kündigt der Vermieter an, auf einen 5-Jahresvertrag zu bestehen.
Was bedeutet das für mich als Mieter? Muss ich lediglich einen Nachmieter liefern, sollte ich frühzeitig ausziehen wollen? Ist eine solche Vertragsbindung überhaupt legal?
Vielen, vielen Dank für die Hilfe!
Daniella



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  #2  
Alt 29.02.2012, 15:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietvertrag Kündigungsverzicht über 5 Jahre gültig?

Hallo,

so einen Mietvertrag sollten Sie keinesfalls unterschreiben. Der Standard Kündigungsverzicht liegt bei 2 Jahren und kann maximal 4 Jahre betragen. Wichtig dabei ist, dass beide Parteien für den Kündigungsverzicht vorgesehen sind, also Mieter und Vermieter.

Wie Sie lesen sind 5 Jahre schon einmal vom Gesetzgeber her nicht möglich.

Des Weiteren sollten Sie bedenken: Wenn sich Ihre Situation einmal ändern sollte, Freund, Kind, Heirat, Scheidung, neuer Arbeitsplatz, so kommen Sie nicht aus dem Mietvertrag raus (auch wenn der Kündigungsverzicht in Ihrem Fall hier eh nicht gültig wäre). Ich meine das eher allgemein für einen befristeten Mietvertrag.

Mit dem Stellen des Nachmieters haben Sie nämlcih auch keinerlei Sicherheiten, da der Vermieter keinen Nachmieter akzeptieren muss, egal wieviele Sie ihm vorstellen.

Mein Rat:
Deshalb Finger weg von einem Mietvertrag mit beidseitigem Kündigungsverzicht!


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  #3  
Alt 01.03.2012, 19:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Mietvertrag Kündigungsverzicht über 5 Jahre gültig?

Zitat:
Ist eine solche Vertragsbindung überhaupt legal?
Als Individualvertrag/-vereinbarung schon. In einem Formularvertrag auch. Aber dann nur bis max. 4 Jahre in Form eines gegenseitigen Verzichts auf eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung.

Zitat:
Muss ich lediglich einen Nachmieter liefern, sollte ich frühzeitig ausziehen wollen?
Ach ja, das leidige (nicht tot zu kriegende) Märchen mit dem Nachmieter.
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Antwort

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Stichworte
befristet, kündigungsausschluss, kündigungsverzicht, mietvertrag, nachmieter

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