|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Mietvertrag unter falschen Voraussetzungen
Vermieter geht leer aus, Mieter greift tief in die Tasche, Makler freut sich... kann das im Sinne des Verbrauchers (Mieters/Vermieters) sein? Hallo, ich wollte umziehen und habe mir eine Wohnung gesucht. Zu meinem bedauern war die "beste" Wohnung durch einen Makler "belegt", was natürlich unerhebliche Mehrkostenverursacht. Naja, kann man nichts machen. Wir haben uns die Wohnung angeschaut und whärend wir die Selbstauskunft ausfüllten, erwähnten wir, dass wir 3 Katzen haben. Der Makler erwiederte, dass er dies klärt und machte deutlich, dass dies kein Problem darstellen wird. Der Mietvertrag kam zu Stande und eine bevollmächtigte Person des Vermieters (Mutter) unterzeichnete den Mietvertrag mit uns im Büro des Maklers. Eine Diskussion gab es nicht - reingekommen, unterschrieben, gegangen. Schließlich dachten wir, dass alles geklärt sei. Dann kam der Tag der Wohnungsübergabe (etwa einen Monat nach Unterzeichnung), die mit dem Vermieter durchgeführt wurde. Wir erwähnten auch die 3 Katzen, in Hinblick darauf, dass dies geklärt sei. Der Vermieter war sehr verwundert, wisse angeblich von nichts. 3 Tage später bekamen wir einen Brief, dass wenn wir mit mehr als einer Katze einziehen würden, eine fristlose Kündigung ins Haus flattern würde. Wir waren sehr erstaunt, da wir doch dem Makler deutlich machten, dass wie mehr als eine Katze haben. Nach Rücksprache mit dem Makler verstand dieser angeblich die Welt auch nicht mehr... 3 Parteien, wo eine Provit machte (Makler) und die andern leer (Vermeiter), beziehungsweise geprellt ("Mieter") dastehen. Der Mietvertrag wurde unter falschen Vorraussetzungen unterschrieben - "Katzenverbot". Da eine Schlammschlacht unausweichlich gewesen wäre, meine Freundin keine Kraft und ich keinen Nerv für ein solches Mietverhältnis mit vorprogrammiertem Stress haben, hatten wir keine andere Wahl, als den Mietvertrag zu beenden, bevor er richtig begonnen hat. Hinterher kam heraus, dass die Zeit des Maklers seit Januar abgelaufen sei und er eigentlich die WOhnung nicht mehr vermieten dürfe. Die Vermieter gaben jedoch kleinbei. Anscheinend drückte der Makler ohne die Katzen zu erwähnen den Mietvertrag durch, um die Provision zu erhalten. Nun will jedoch der Makler die Provision nicht mehr rausrücken - er sei angeblich im Recht, ABER: Hätte die Konversation zwischen Makler und Vermieter "richtig" funktioniert, dann wäre es in KEINEM Fall zu einem Mietvertrag gekommen. Es kann ja nicht sein, dass ein Makler unter der Verschleierung der Umstände einen Mietvertrag "durchdrückt", nur um Provision zu kassieren, egal was dann weiter passiert... HILFE - 1000 Euro Provision nun weg !? Mit freundlichen Grüßen Christopher Pohl |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Hallo Christopher.
Ich sehe dich nach Schilderung des Falles definitiv im Recht! Problem: Ein Rechtstreit wird wohl unausweichlich sein. Mein Rat: wende dich an einen Mieterverein. Optimalerweise einen mit Mieterschutzversicherung. Diese sichert dich gegen Kosten für einen Rechtstreit ab. Kläre den Sachverhalt mit dem Mieterverein und vielleicht lässt ein rechtlich fundiertes Schreiben des Vereins oder auch eines Fachanwalt für Mietrecht Euren Makler zur Vernunft kommen. Sollte dem nicht so sein wird es vermutlich zum Rechtstreit kommen müssen. Freundliche Grüße und viel Erfolg, Mietrecht-Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
ich werde morgen nochmal telefonisch mit dem Chef des Maklers sprechen und die Einzelheiten darstellen, denn ich bin der Ansicht, dass der Makler nicht alles gegenüber seinem Chef erwähnte. Sofern dies auch keine Einigung nachsich zieht, werde ich - wie auch empfohlen - einen Mieterschutzverein in meiner Umgebung aufsuchen und rechtliche Schritte einleiten. Ich halte euch auf dem Laufenden. Einen schönen Abend, Chris |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Ich habe die Sache an den zuständigen Mieterschutzverein übergeben, welche mir auch Recht einräumen und nun weiter agieren. Zunächst auf außergerichtlicher Ebene.
|
#5
|
||||
|
||||
![]()
Danke für die nachträglichen Informationen.
Ich drücke die Daumen, dass alles klappt wie gewünscht! Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#6
|
|||
|
|||
![]()
** UPDATE **
Hallöchen nach langer Zeit Wie bekannt, hat sich der Immobilienmakler auf außergerichtliche Schreiben meinerseits nicht geäußert. Auch telefonische Anfragen blieben bei der Sekretärin stecken. Die erste Nachricht bekam ich, als ich ein offizielles Mahnverfahren (23 EUR) über das Gericht einleitete - natürlich wurde diesem komplett wiedersprochen. Weitere 110 EUR ärmer und bei einem aktuellen Streitwert von etwa 1100 EUR (ehemals 900 EUR) sind wir nun bei der schriftlichen Auseinandersetzung beim Amtsgericht angekommen. Sollte dieses zu keinem Ergebnis kommen - was ich hoffe, denn schriftlich ist alles immer etwas schwierig zu erklären - kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, worauf ich eigentlich spekuliere. Na mal sehen wie es weiter geht ![]() Grüße Chris ____________________________________ "Recht haben und Recht bekommen ist wie Schwarz und Weiß..." |
#7
|
|||
|
|||
![]()
schau mal genau in deinen mietvertrag, was da eigentlich zum thema tierhaltung steht.
steht dort nicht ausdrücklich drin, dass du keine katzen halten darfst, dann kann es dir nicht verboten werden. folgendes sollte dir klar sein: sollte die betrachtung des mietvertrages ergeben, dass du formaljuristisch doch katzen hättest halten können (was der vermieter sagt ist egal, hier gilt das geschriebene wort im MV.), kannst du zwar den vertrag immer noch ordentlich kündigen (aus welchem grund auch immer), aber der der makler hat seine leistung erbracht, indem er für das zustandekommens des MV verantwortlich ist, und damit ist er provisionsberechtigt. genaues zur tierhaltung im MV siehe hier: Zitat:
|
#8
|
|||
|
|||
![]()
Moin Orion,
danke für die ausführliche Antwort. In dem Standart-Mietvertrag steht so etwas drin "Andere Tiere als Kleintiere dürfen in der Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters in den Meiträumen gehalten werden." Es ist jedoch von vorn herein klar gewesen, dass der Vermieter keinerlei Tierhaltung, fern von Kleintieren, dulden wird, was dem Makler von Anfang an bekannt gewesen sein muss. Somit hat der Makler mir dies bewusst verschwiegen, um den Mietvertrag unterzeichnet zu bekommen und ist daher seiner Provision unwürdig! Grüße Chris |
#9
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
die zustimmung zur katzenhaltung kann ohne einen besonderen grund nicht verwehrt werden. ein besonderer grund wäre z.b. wenn personen mit katzenhaarallergie im haus wohnen. die haltung einer katze oder eines hundes gehört heute zur allgemeinen lebensführung und zum vertragsgemäßen gebrauch der wohnung, solange dadurch keine belästigungen eintreten. (LG münchen WM58,5 LG mannheim, MDR 62,89) Zitat:
wenn der makler nicht vom vermieter darauf hingewiesen wurde, dass er ausdrücklich keine katzenhalter haben will, kann er das auch nicht weiterkommunizieren. aber beweise das erstmal, dass der vermieter das dem makler sagte. der makler hat nach wie vor seine tätigkeit ausgeführt: er hat einen vertrag zustandegebracht, womit er provisionsberechtigt ist. um den provisionsanspruch des maklers anzufechten bleibt nur die frage zu klären, ob du einen vertrag unterschrieben hast, an dessen zustandekommen der makler beteiligt war. ob du hinterher auseinandersetzungen mit dem vermieter hast, ist dafür unerheblich. du hattest den vertrag vorliegen und die möglichkeit, alle klauseln des vertrages zu prüfen. einschließlich der haustierklausel. hast du den vertrag dann unterschrieben, hast du damit auch die haustierklausel anerkannt, mit allen daraus erwachsenden folgen. |
#10
|
|||
|
|||
![]()
Hallo Orion,
den Beweis zu erbringen, dass der Makler von der strikten Verbietung der Tierhaltung gewusst hat, wird das geringste Problem sein, denn ich habe mit den 2 Parteien der Vermieterseite (eigentl. Vermieter + Mutter, die neben dem Mietobjekt wohnte) gesprochen, die ohne es misszuverstehen bekannt gaben, dass eine Tierhaltung in jedem Falle ausgeschlossen ist. Dass ich den Vertrag mit der Klausel untereichnete war wohl ein wenig engstirnig, dachte ich doch, dass der Makler meine Interessen vertritt und das so regelt, wie gewünscht. Zudem sprach dieser (bewusst will ich meinen) die Tierhaltung nicht bei Vertragsunterzeichnung an, was mir aber erst hinterher auffiel... Diese offensichtlichen Kundenwünsche von beiden Seiten MUSS der Makler gekannt haben, da dies die mehr oder minder einzige Einschränkung durch den Vermieter auf dieses Meitobjekt war. Grüße Chris |
![]() |
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Nebenkosten bei Kündigung unter dem Jahr ganzjährig abgerechnet | kivie | Betriebskosten und Nebenkosten | 2 | 08.11.2007 18:08 |