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Mietvertrag vom Vermieter nicht unterzeichnet

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.05.2009, 10:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 1
Standard Mietvertrag vom Vermieter nicht unterzeichnet

Hallo,

seit 2 Jahren wohnen mein Mann und ich in unserer Wohnung. Wir haben zu Beginn einen Mietvertrag per Mail bekommen. Einen Zeitvertrag auf 3 Jahre (scheint alles richtig zu sein, was die Gründe dafür angeht) mit Staffelmiete. Wir wußten das vorher und waren auch einverstanden. Mündlich hat der Vermieter uns mitgeteilt, dass wir nicht nach drei Jahren ausziehen müssen.

Es gibt auch ein Übergabeprotokoll, das vom Vermieter unterzeichnet und an uns übergeben wurde. Wir haben unseren Mietvertrag ausgedruckt und unterschrieben an unseren Vermieter per Post gesendet. Auf Nachfrage hat er ihn auch bekommen. Er muss wohl irgendwo auf seinem Schreibtisch liegen, meinte er.
Ein von ihm unterzeichnetes Exemplar haben wir aber bis heute nicht gesehen... Auch nach mehrmaliger Aufforderung hat er sich nicht gerührt. Weiß jemand, wie sich unser Mietverhältnis nun ausdrückt? Die erste Mietstaffelung nach dem ersten Jahr haben wir natürlich geleistet. Nun steht die zweite bevor und wir wissen nicht so recht, wie wir uns verhalten sollen.
Streiten wollen wir uns nicht, obwohl es noch einige Kleinigkeiten gibt, die sicher etwas zügiger passieren könnten.
Ist dieser schriftliche Mietvertrag denn überhaupt rechtsgültig, wenn er ihn nicht unterzeichnet an uns übergeben hat?

Viele Grüße
Mia



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  #2  
Alt 12.05.2009, 14:07
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietvertrag vom Vermieter nicht unterzeichnet

Hallo Mia,

ein Mietvertrag ist dann rechtsgültig, wenn ein von beiden Parteien unterzeichnetes Exemplar existiert. Dies ist in Eurem Falle das Exemplar, welches sich in Händen des Vermieters befindet. Denn dieser Mietvertrag ist von Euch unterschrieben und sollte der Vermieter noch nicht gegengezeichnet haben, so kann er dies jederzeit tun.

Dennoch habt Ihr Anspruch auf eine Zweitschrift. Diese muss aber nicht zwingend unterschrieben sein, da ja bereits ein rechtsgültiges Exemplar des Mietvertrag, und zwar das vom Vermieter, existiert. Der Sicherheit halber würde ich es dennoch nochmalig schriftlich anfordern, da es ggf. heikel werden kann, wenn es zum Streit kommt und Ihr in irgendeiner Art und Weise in der Beweislast seid. Hier ist ein von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument sicher Gold wert.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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