Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Mit diesem Vertrag zum Rechtsanwalt?

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.04.2013, 09:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2013
Beiträge: 2
Standard Mit diesem Vertrag zum Rechtsanwalt?

Hallo Leute,

Ich bin in Deutschland seit Sommerferien, trotzdem spreche ich gut und verstehe auch. Dennoch haben wir mit meinem Mann in eine Falle bei Vermieter geraten. Wir verstehen viel, aber mit Gesetz ist ganz anders und kennen wir nicht fachliche ämtliche Wörter (Geht es um Mietvertrag). Die Frau war so nett. Ihrer Mann war merkwürdig und verlegen (Es hat sich gezeigt, dass das für diesen Mann sehr schwer war - das ist guter Mensch).

Ich möchte jetzt Ihnen beispielweise Mietsinhalte hier zeigen:

Code:
1. "Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. bis zu dem Punkt, zu dem das Mietverhältnis hätte gekündigt werden können für den Mietausfall, der durch  das Leerstehen der Mietsache oder dadurch entsteht, dass im Falle der Neuvermietung nicht die bisherige Miete erzielt werden kann."
2. Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden (aber haben wir Photos mit Datum am Anfang gemacht, dass es schlimm Hause gemacht war wie zb. alter Verputz draussen an der Wand - fällt ab, Duschkabine hat oranger fester Schicht usw.)
3. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher fachgerecht zu verschließen (Was? Ich muss das noch selbst machen?? Wofür hab ich denn meine Kaution gegeben??), soweit nicht das Anbringen von Bohrlöchern und Dübeln zum vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache unerlässich war
(...)
Der Vermieter ist weder verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, noch deren Kosten zu tragen. 
(...)
Es ist eine Pauschale zu zahlen 200 euro (Bei mir, meinem Mann und meine Mutter die Vermieterin hat gesagt, dass die 200 euro für Malen und so eine Sachen ist)
...
Und Achtung etwas lächerliches gegen Humorlosigkeit
4. Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren wie beispielweise Zierfischen und Wellensittichen bedarf der Einwilligung der Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Die Einwilligung bezieht sich in diesem Fall nur auf ein bestimmtes Tier.
Und wie denkt ihr, gehen oder nicht gehen zum Rechtsanwalt? Wir haben noch Frau von Bürgermeister, Sie ist gute Freundin von meiner Mutter. Sie hilft auch uns.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 19.04.2013, 20:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mit diesem Vertrag zum Rechtsanwalt??

Punkt 1 ist ganz einfach lächerlich und durch kein Gesetz gedeckt. Sollte der Vermieter einen Grund für eine fristlose Kündigung haben (was nicht so einfach ist), dann endet das Mietverhältnis und die Zahlung der Miete mit dem Auszug.

Bei Punkt 2 müssen die Beträge für die Reparatur genannt werden (ca. 75,- €) und auch was in einem Jahr zusammen kommen darf (8% der Jahresmiete).

Punkt 3 ist okay, dann muss aber keine Renovierungspauschale bezahlen.

Punkt 4 ist korrekt, denn für das Halten von Kleintieren in Käfigen oder Aquarien benötigt man keine Erlaubnis.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 24.04.2013, 21:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.04.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Mit diesem Vertrag zum Rechtsanwalt??

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Punkt 1 ist ganz einfach lächerlich und durch kein Gesetz gedeckt. Sollte der Vermieter einen Grund für eine fristlose Kündigung haben (was nicht so einfach ist), dann endet das Mietverhältnis und die Zahlung der Miete mit dem Auszug.

Bei Punkt 2 müssen die Beträge für die Reparatur genannt werden (ca. 75,- €) und auch was in einem Jahr zusammen kommen darf (8% der Jahresmiete).

Punkt 3 ist okay, dann muss aber keine Renovierungspauschale bezahlen.

Punkt 4 ist korrekt, denn für das Halten von Kleintieren in Käfigen oder Aquarien benötigt man keine Erlaubnis.
Ok. Vielen Dank! Aber noch etwas passt mir nicht. Ich hab hier Vorauszahlung 50 euro pro Monat zu zahlen (mit Miete 450 euro) und die Pauschale 200 euro und noch Kaution 900 euro (Kaution schon lange her bezahlt). Unter Kaution ist geschrieben: "Nur bei öffentlich gefördeten Wohnungen im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes ist die Sicherheitsleistung lediglich zur Absicherung von Ansprüchen des Vermieters gegen den Mieter aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen bestimmt."

Wenn Pauschale ist für Schönheitsreparaturen, dann wozu braucht Sie so eine Kaution noch. Bei Vorauszahlungen (Betriebskosten wie Wasser, Kanal - Entwässerung (nach Verbrauch), Müllabfuhr(pro Personen), Grundsteuer (nach Abrechnung), Schornsteinfeger (soweit nicht bei Heizung, nach Abrechnung) und Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation, Rauchwarnmelder sowie haustechnischer Anlagen (nach Abrechnung)

Wir sind hier 2,5 Monate, also zählt sich nur Müllabfuhr und Wasser und Grundsteuer. Wir benutzen wenig Wasser und haben nicht mehrheit von Wassergeräte (Waschmaschine, Spulmaschine, Waschbecken in Kuche auch nicht). Minimum. Etwas hier passt nicht? Oder alles ist in Ordnung?
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Stichworte
auszug, fristlose kündigung, kleintiere, mietvertrag, reparatur

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mietvertrag, Provision und Rücktritt vom Vertrag anonym Mietvertrag 4 02.03.2013 09:54
Raus aus dem Vertrag LenaL112 Kündigung 3 18.08.2011 15:08
Wie komm ich aus dem Vertrag raus?? mamse Kündigung 2 07.07.2011 12:34
Hat Makler in diesem Fall Anspruch auf Courtage? max.mio Mietvertrag 4 13.08.2010 09:39
Darf ich in diesem Fall fristlos kündigen? Katrin7930 Kündigung 1 14.06.2010 12:00


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietvertrag
Mit diesem Vertrag zum Rechtsanwalt?