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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Mit diesem Vertrag zum Rechtsanwalt?
Hallo Leute,
Ich bin in Deutschland seit Sommerferien, trotzdem spreche ich gut und verstehe auch. Dennoch haben wir mit meinem Mann in eine Falle bei Vermieter geraten. Wir verstehen viel, aber mit Gesetz ist ganz anders und kennen wir nicht fachliche ämtliche Wörter (Geht es um Mietvertrag). Die Frau war so nett. Ihrer Mann war merkwürdig und verlegen (Es hat sich gezeigt, dass das für diesen Mann sehr schwer war - das ist guter Mensch). Ich möchte jetzt Ihnen beispielweise Mietsinhalte hier zeigen: Code:
1. "Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. bis zu dem Punkt, zu dem das Mietverhältnis hätte gekündigt werden können für den Mietausfall, der durch das Leerstehen der Mietsache oder dadurch entsteht, dass im Falle der Neuvermietung nicht die bisherige Miete erzielt werden kann." 2. Verschuldensunabhängig hat der Mieter die Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden (aber haben wir Photos mit Datum am Anfang gemacht, dass es schlimm Hause gemacht war wie zb. alter Verputz draussen an der Wand - fällt ab, Duschkabine hat oranger fester Schicht usw.) 3. Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher fachgerecht zu verschließen (Was? Ich muss das noch selbst machen?? Wofür hab ich denn meine Kaution gegeben??), soweit nicht das Anbringen von Bohrlöchern und Dübeln zum vertragsgemässen Gebrauch der Mietsache unerlässich war (...) Der Vermieter ist weder verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, noch deren Kosten zu tragen. (...) Es ist eine Pauschale zu zahlen 200 euro (Bei mir, meinem Mann und meine Mutter die Vermieterin hat gesagt, dass die 200 euro für Malen und so eine Sachen ist) ... Und Achtung etwas lächerliches gegen Humorlosigkeit 4. Das Halten von Tieren mit Ausnahme von Kleintieren wie beispielweise Zierfischen und Wellensittichen bedarf der Einwilligung der Vermieters. Die Einwilligung soll schriftlich erfolgen. Die Einwilligung bezieht sich in diesem Fall nur auf ein bestimmtes Tier. |
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#2
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AW: Mit diesem Vertrag zum Rechtsanwalt??
Punkt 1 ist ganz einfach lächerlich und durch kein Gesetz gedeckt. Sollte der Vermieter einen Grund für eine fristlose Kündigung haben (was nicht so einfach ist), dann endet das Mietverhältnis und die Zahlung der Miete mit dem Auszug.
Bei Punkt 2 müssen die Beträge für die Reparatur genannt werden (ca. 75,- €) und auch was in einem Jahr zusammen kommen darf (8% der Jahresmiete). Punkt 3 ist okay, dann muss aber keine Renovierungspauschale bezahlen. Punkt 4 ist korrekt, denn für das Halten von Kleintieren in Käfigen oder Aquarien benötigt man keine Erlaubnis. |
#3
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AW: Mit diesem Vertrag zum Rechtsanwalt??
Zitat:
Wenn Pauschale ist für Schönheitsreparaturen, dann wozu braucht Sie so eine Kaution noch. Bei Vorauszahlungen (Betriebskosten wie Wasser, Kanal - Entwässerung (nach Verbrauch), Müllabfuhr(pro Personen), Grundsteuer (nach Abrechnung), Schornsteinfeger (soweit nicht bei Heizung, nach Abrechnung) und Überprüfung und Wartung der Gas- und Elektroinstallation, Rauchwarnmelder sowie haustechnischer Anlagen (nach Abrechnung) Wir sind hier 2,5 Monate, also zählt sich nur Müllabfuhr und Wasser und Grundsteuer. Wir benutzen wenig Wasser und haben nicht mehrheit von Wassergeräte (Waschmaschine, Spulmaschine, Waschbecken in Kuche auch nicht). Minimum. Etwas hier passt nicht? Oder alles ist in Ordnung? |
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Stichworte |
auszug, fristlose kündigung, kleintiere, mietvertrag, reparatur |
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