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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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Möglichkeiten bei Mangel
Fristlose Kündigung möglich
Hallo, wäre super wenn hier jemand seine Meinung abgeben könnte: Angenommen es geht um eine normale 2Zimmer-Wohnung. Bei Besichtigung fällt auf, dass in der Mitte der Küche ein provisorischer (d.h. auf dem Parkett gestellter) Raumteiler steht (in etwa wie ein kleiner Tresen, besteht aus zusammengezimmerten und gestrichenen Brettern und einer Arbeitsplatte aus Holz). Der (Vertreter des) Vermieters würde auf Nachfrage erklären, der Raumteiler sei nur Zierde und könnte vom Mieter auch abgebaut werden. Der Mietvertrag wird unterschrieben. Bei einer neuerlichen Wohnungsbesichtigung zwecks Vermessung usw. (ohne Vertreter des Vermieters) fällt nun durch Zufall auf, dass sich der Tresen öffnen lässt. Im Tresen (der wie gesagt nur provisorischer Natur ist) steht ein Eimer, in den eine schwarze Flüssigkeit tropft, die aus einem Rohr aus der Wand kommt. (Es könnte sich um irgendetwas aus dem Kamin handeln, evtl. Kondenswasser?). Der Vertreter des Vermieters wird leider erst wieder in einer Woche zu erreichen sein. Meine Frage nun: Was könnte man in so einem Fall machen? Man kann sich vorstellen dass man sich einen Eimer, in den es hinentropft, nicht unbedingt in der Küche wünschen könnte. Ausserdem ist der Tresen eben wohl doch keine reine Zierde - er wurde anscheinend nur gebaut, damit man den Eimer + das Rohr irgendwie unterbringen kann. Was könnte man unter diesen Umständen tun? Eigentlich wollen wir nicht in eine Wohnung ziehen, wenn dort so ein Eimer permanent in der Küche stehen muss und irgendwas tropft. Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir den Mietvertrag auch nicht unterschrieben. Ich bin eigentlich schon der Meinung, dass man so etwas im Vorfeld dem Mieter erklären muss - es war wie gesagt nur Zufall dass wir entdeckt haben, dass der Tresen aufgeht. danke für alle Meinungen und Erfahrungen! |
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#2
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AW: Möglichkeiten bei Mangel
Hallo,
scheinbar handelt es sich hierbei um einen versteckten Mangel. Ich würde dem Vermieter umgehend eine Mängelanzeige zustellen, mit der Bitte um Beseitigung. Ob dieser Mangel bei Nichtbeseitigung oder auf Grund des Verschweigens der Notwendigkeit des Tresens eine Kündigung möglich ist, ist für mich schwer zu beurteilen. Möglicherweise wäre auch eine geringe Mietminderung möglich. Hier sollte jedoch ein Mieterverein rechtsverbindliche Aussagen treffen können. Notfalls den Weg der ordentlichen Kündigung gehen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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