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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

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Nachmieter Stellen

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 17.10.2012, 00:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2012
Beiträge: 4
Standard Nachmieter Stellen

Hallo Liebe Forenmitglieder,


kurz etwas zu meiner Situation.
Ich wohne in einer WG mit mehreren Leuten, keiner davon der Hauptmieter.
Die Wohnung wird von einer Firma vermietet die ausschließlich Wohnraum für Studenten usw anbietet.

Ich möchte nun zum 1.12 ausziehen, meine Vermieterin, sagte das ich 3 Nachmieter stellen müsse. Dies leuchtet mir ein, jedoch habe ich folgendes in meinem Mietvertrag stehen:

§6
Zitat:
Ersatzuntermieter
Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist -
das ist am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats - zu
kündigen, wenn er dem Hauptmieter mindestens drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und,
soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind,
in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer (siehe § 4) einzutreten, und wenn der Hauptmieter
oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten
zu lassen.
§4
Zitat:
§ 4 Mietdauer
1. Der Untermietvertrag beginnt am 1. August 2012.
2. Die Mietdauer bestimmt sich nach der Dauer des Hauptmietvertrages. Endet der Hauptmietvertrag,
gleich auch welchen Gründen, endet damit ohne Ausnahme auch der Untermietvertrag.
3. Ist der Hauptmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird er wirksam gekündigt, so hat
der Hauptmieter dem Untermieter unverzüglich zum gleichen Zeitpunkt zu kündigen. Unterlässt der
Hauptmieter dies, so haftet er für den Schaden, den der Untermieter deswegen erleidet, weil er von der
Beendigung des Untermietverhältnisses verspätet erfährt.
ich hoffe, das man daraus etwas lesen kann, leider ist mir das nicht verständlich.

Vielen Dank und auf Zahlreiche Antworten



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  #2  
Alt 17.10.2012, 11:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachmieter Stellen

Sie scheinen einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss o.ä. zu besitzen. Dieser Vertrag scheint an Semester gebunden zu sein. Das rate ich nur, frage mich aber, warum Sie das nicht selbst schreiben.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Mieter beträgt stets 3 Monate, wenn kein Kundigungsausschluss vereinbart wurde. Sollte dies der Fall sein, dann können Sie durch Stellung eines solventen Nachmieters diesen Vertrag kündigen.

Aber für den 30.11. (nicht 01.12.!) ist es eh zu spät. Kündigung bis zum 3. Werktag des November bedeutet Ende des Mietvertrages 31.01.2013.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.10.2012, 14:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Nachmieter Stellen

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen

Aber für den 30.11. (nicht 01.12.!) ist es eh zu spät. Kündigung bis zum 3. Werktag des November bedeutet Ende des Mietvertrages 31.01.2013.
Genau zum 1.12 würde ich gerne Kündigen. Dies würde doch nur gehen, sobald ich 3 solvente und geeignete Nachmieter benannt habe.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.10.2012, 15:40
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Nachmieter Stellen

Zitat:
Zitat von Fragender Beitrag anzeigen
Genau zum 1.12 würde ich gerne Kündigen. Dies würde doch nur gehen, sobald ich 3 solvente und geeignete Nachmieter benannt habe.
Nein! Diese Klausel, die das vorschreiben will ist unwirksam!

Es wird nur ein Ersatzmieter benötigt und wenn dieser dem Hauptmieter genehm ist, dann war es das schon.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 17.10.2012, 15:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Nachmieter Stellen

Zitat:
Zitat von Sange Beitrag anzeigen
Nein! Diese Klausel, die das vorschreiben will ist unwirksam!

Es wird nur ein Ersatzmieter benötigt und wenn dieser dem Hauptmieter genehm ist, dann war es das schon.
Und wenn dieser nicht genehm ist? Komme ich dann trotzdem aus dem Vertrag raus?

Grüße
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 17.10.2012, 16:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachmieter Stellen

Zitat:
Und wenn dieser nicht genehm ist? Komme ich dann trotzdem aus dem Vertrag raus?
Nein. Letztendlich entscheidet immer noch der Vermieter, welchen Mieter er akzeptieren will.

Aber warum antworten Sie nicht auf die Frage, welcher Art der Mietvertrag ist, den Sie abgeschlossen haben? Ist es ein sogenannter Zeitmietvertrag, also mit Kündigungsausschluss, oder ist es ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 17.10.2012, 17:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.10.2012
Beiträge: 4
Standard AW: Nachmieter Stellen

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Nein. Letztendlich entscheidet immer noch der Vermieter, welchen Mieter er akzeptieren will.

Aber warum antworten Sie nicht auf die Frage, welcher Art der Mietvertrag ist, den Sie abgeschlossen haben? Ist es ein sogenannter Zeitmietvertrag, also mit Kündigungsausschluss, oder ist es ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag.
Es ist ein Ganz normaler Unbefristeter (unter)Mietvertrag
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 17.10.2012, 18:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachmieter Stellen

Ein solcher Mietvertrag hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Darum ist der § 6 aus Ihrem Mietvertrag Nonsens, denn der bietet auch nur die gesetzliche Kündigungsfrist an.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 20.10.2012, 08:56
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Nachmieter Stellen

Zitat:
Regenmacher: Nein. Letztendlich entscheidet immer noch der Vermieter, welchen Mieter er akzeptieren will.
Diese pauschale Aussage ist falsch, da es sich um eine vertraglich festgelegte Ersatzmietergestellung handelt.

Für eine Ablehnung muss der Vermieter einen plausibelen Grund nennen.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 20.10.2012, 10:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nachmieter Stellen

Zitat:
Diese pauschale Aussage ist falsch, da es sich um eine vertraglich festgelegte Ersatzmietergestellung handelt.
Nein, nein, diese Aussage ist richtig! Auch wenn im Mietvertrag die Nachmieterstellung vorgesehen ist, entscheidet immer noch der Vermieter, wen er als Mieter akzeptiert. Und da spielt es keine Rolle, ob der ausziehende Mieter 3 oder 30 Nachmieter vorstellt.

Aber die ganze Nachmieterstellung ist doch eh für die Katz. Der TE hat einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag. Den kann er doch mit der gesetzlichen Frist kündigen und gut ist.
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Antwort

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Stichworte
kündigung, kündigungsausschluss, kündigungsverzicht, nachmieter, unbefristeter mietvertrag, zeitmietvertrag

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