Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Neuer Mietvertrag nach Kauf des Miethauses

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.09.2010, 13:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.09.2010
Beiträge: 1
Standard Neuer Mietvertrag nach Kauf des Miethauses

Hallo in die Runde,

unsere Mietwohnung im Zweifamilienhaus (also 2 Mieter) wird an einen neuen Käufer demnächst verkauft. Nun will der neue Käufer den alten Mietvertrag nicht übernehmen und hat uns deswegen einen neuen Mietvertragsentwurf von Haus & Grund am 16.09. vorab zugeschickt mit der Bitte den zu unterschreiben, bevor er am 22.09. das Haus kauft und uns weiterhin als Mieter ab dem 1.10. haben will. Der Notareintrag ist am 27.09. Mündlich haben wir bereits eine 10% Miete vereinbart, die er jetzt auch im Entwurf so bereits stehen hat. Fragen:

1) Muss der neue Vermieter (trotz der mündlichen Vereinbarung) nicht noch ein formales Schreiben dieser 10 % igen Mieterhöhung, also schriftlich mitteilen und macht das dann auch Sinn ?

2) Ich fühle mich irgendwie unter Zeitdruck gestellt (er macht das abhängig für den Kauf), den Mietvertrag noch vor Kauf zu unterschreiben. Muss ich das eigentlich ??? Aber wie soll ich das nun anstellen ? Könnte ich diesen unterschriebenen Vertrag mit einer Frist anschließend noch anfechten ?

3) Der neue Käufer hat im "nachhinein" die Räumlichkeiten gar nicht mehr gesehen. Wann mache ich einen Wohnungsübernahmeprotokoll mit ihm. Vor oder nach notariellem Grundbucheintrag des Käufers - und macht das überhaupt Sinn ?

Vielen Dank für zeitnahe Antworten

Schöne Grüße

Frischula



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 19.09.2010, 14:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neuer Mietvertrag nach Kauf des Miethauses

1. Kauf bricht nicht Miete, Sie müssen also keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Und da der Kauf des Hauses noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, bedeutet es eine Unverschämtheit die Mieter mit solchen Dingen zu belästigen.

2. Erst wenn der Kauf perfekt gemacht ist hat der neue Besitzer das Recht zu einer Mieterhöhung. Und die unterliegt strengen Regeln. Lesen Sie: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...erhoe/kap3.htm

3. Ein Übergabeprotokoll wird bei Beendigung des Mietvertrages gemacht, nicht bei der Übergabe an den Käufer. Dieser Verkauf ist eine Angelegenheit nur zwischen Verkäufer und Käufer. Die Mieter sind da außen vor.

4. Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen, unterschreiben Sie nichts, eine mögliche Kündigung der Wohnung ist nur bei Eigenbedarf des Käufers möglich. Einen anderen Kündigungsgrund kann es nicht geben.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._mehrfamhs.htm

5. Erst wenn der neue Eigentümer eine der Wohnungen bezogen hat, könnte er zu erleichterten Bedingungen das Mietverhältnis mit Ihnen lösen. Aber erst dann: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le.../k_einlwhg.htm
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wände streichen nach Verlegung neuer Leitungen Schnydr Reparaturen und Modernisierung 1 24.11.2009 15:57
Ausstehende Arbeiten nach Unterschrift des Mietvertrag maus Miete und Miethöhe 2 24.08.2009 11:20
Kündigungsfristen nach altem Mietvertrag gültig? tagauch Kündigung 1 29.07.2009 19:23
Neuer Eigentümer keslor Rechte und Pflichten 2 15.05.2009 15:13
Neuer Fußboden - wohin mit den Möbeln? Rhodos2006 Reparaturen und Modernisierung 4 10.03.2009 17:43


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietvertrag
Neuer Mietvertrag nach Kauf des Miethauses