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Neues EU Mieterrecht

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.03.2018, 20:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard Neues EU Mieterrecht

Hallo Fories,

ich hatte heute eine Wohnungsbesichtigung wobei die Maklerin allen Besichtigern
eine Verzichtserklärung zur Unterschrift gab, daß der Mieter die Bedingung des Vermieters eingeht bei Kündigung des darauf folgenden Jahres auf die neue EU- Bestimmung zu verzichten und bei Kündigung des Mietverhältnissen dafür aufzukommen hat, die 3 Monatsmieten zu zahlen.

Die neue EU-Bestimmung gibt vor, daß der Mieter angeblich bei Kündigung des Vermieters die gesamte Jahresmiete zurückfordern kann.

Ich habe hier heute im Internet gegoogelt und nichts gefunden.

Kann mir bitte jemand genaueres mitteilen worunter ich dies finden könnte ?

Wie lautet der § ?



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  #2  
Alt 20.03.2018, 13:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neues EU Mieterrecht

Meines Wissens gibt es solch eine EU-Bestimmung nicht, also kann ich auch nicht mit einem § dienen. Aber bitte diese Verzichterklärung scannen oder fotografieren und hochladen, dann kann dieses Forum neues EU Mietrecht kennen lernen.
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  #3  
Alt 13.04.2018, 23:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard AW: Neues EU Mieterrecht

Hallo Regenmacher,

nun diese Maklerin hatte diesen Vordruck von allen Mietinteressenten unterschreiben lassen und sofort eingesteckt. Eine Kopie gab es nicht und auch im Internet habe ich nichts gefunden.
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  #4  
Alt 14.04.2018, 09:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neues EU Mieterrecht

Noch einmal.
Es gibt kein neues EU Mieterrecht, weil es auch kein altes Recht diesbezüglich gibt. Und eine Maklerin, die eine Unterschrift unter einem Vordruck verlangt, ohne dass der Interessent eine Kopie erhält, ist unseriös.
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  #5  
Alt 01.06.2018, 10:08
Benutzer
 
Registriert seit: 16.10.2017
Beiträge: 30
Standard AW: Neues EU Mieterrecht

Sowas hätte ich überhaupt nicht unterschrieben. Was soll denn das, wenn man noch nicht mal weiß ob man die Wohnung bekommt. Sehr unverständlich und mysteriös. Klingt nicht sehr vertrauenserweckend.
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  #6  
Alt 20.08.2018, 02:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.12.2015
Beiträge: 22
Standard AW: Neues EU Mieterrecht

Und eine Maklerin, die eine Unterschrift unter einem Vordruck verlangt, ohne dass der Interessent eine Kopie erhält, ist unseriös.
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  #7  
Alt 20.08.2018, 02:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.11.2015
Beiträge: 18
Standard AW: Neues EU Mieterrecht

Und eine Maklerin, die eine Unterschrift unter einem Vordruck verlangt, ohne dass der Interessent eine Kopie erhält, ist unseriös.
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