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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Neues EU Mieterrecht
Hallo Fories,
ich hatte heute eine Wohnungsbesichtigung wobei die Maklerin allen Besichtigern eine Verzichtserklärung zur Unterschrift gab, daß der Mieter die Bedingung des Vermieters eingeht bei Kündigung des darauf folgenden Jahres auf die neue EU- Bestimmung zu verzichten und bei Kündigung des Mietverhältnissen dafür aufzukommen hat, die 3 Monatsmieten zu zahlen. Die neue EU-Bestimmung gibt vor, daß der Mieter angeblich bei Kündigung des Vermieters die gesamte Jahresmiete zurückfordern kann. Ich habe hier heute im Internet gegoogelt und nichts gefunden. Kann mir bitte jemand genaueres mitteilen worunter ich dies finden könnte ? Wie lautet der § ? |
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#2
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AW: Neues EU Mieterrecht
Meines Wissens gibt es solch eine EU-Bestimmung nicht, also kann ich auch nicht mit einem § dienen. Aber bitte diese Verzichterklärung scannen oder fotografieren und hochladen, dann kann dieses Forum neues EU Mietrecht kennen lernen.
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#3
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AW: Neues EU Mieterrecht
Hallo Regenmacher,
nun diese Maklerin hatte diesen Vordruck von allen Mietinteressenten unterschreiben lassen und sofort eingesteckt. Eine Kopie gab es nicht und auch im Internet habe ich nichts gefunden. |
#4
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AW: Neues EU Mieterrecht
Noch einmal.
Es gibt kein neues EU Mieterrecht, weil es auch kein altes Recht diesbezüglich gibt. Und eine Maklerin, die eine Unterschrift unter einem Vordruck verlangt, ohne dass der Interessent eine Kopie erhält, ist unseriös. |
#5
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AW: Neues EU Mieterrecht
Sowas hätte ich überhaupt nicht unterschrieben. Was soll denn das, wenn man noch nicht mal weiß ob man die Wohnung bekommt. Sehr unverständlich und mysteriös. Klingt nicht sehr vertrauenserweckend.
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#6
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AW: Neues EU Mieterrecht
Und eine Maklerin, die eine Unterschrift unter einem Vordruck verlangt, ohne dass der Interessent eine Kopie erhält, ist unseriös.
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#7
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AW: Neues EU Mieterrecht
Und eine Maklerin, die eine Unterschrift unter einem Vordruck verlangt, ohne dass der Interessent eine Kopie erhält, ist unseriös.
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