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Ordentliche Kündigung bei Kündigungsverzicht auf 4 Jahre wegen Arbeitwechsel möglich?

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  #1  
Alt 16.03.2011, 11:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2011
Beiträge: 2
Standard Ordentliche Kündigung bei Kündigungsverzicht auf 4 Jahre wegen Arbeitwechsel möglich?

Mein Frau und ich haben am 01.02.2009 einen Mietvertrag für ein Haus unterzeichnet in dem Folgendes Vereinbart wurde:
Meitzeit: Das Meitverhältnis ist für beide Vetragsparteien erstmalig zum 28.2.2013 mit dreimonatiger Kündigungsfrist ordentlich kündbar uns setzt dich andernfalls nach Ablauf ddieser Meitlaufzeit auf unbestimmte Dauer fort. Das Recht der Vetragsparteien , das Meitverhältnis aus wichtigem grund ausserordentlich ( fristlos) zu kündigen bleibt unberührt.
Nun werde ich auch gesundheitlichen Gründen meinen Arbeitsplatz wechseln und wir würden umziehen müssen ( Koblenz nach Hamburg ) insgesamt 600 km.
Meine Frage nun ist: Kann dieser Meitvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vorzeitig gekündigt werden ??????



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  #2  
Alt 16.03.2011, 13:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Ordentliche Kündigung bei Kündigungsverzicht auf 4 jahre wegen Arbeitwechsel mögl

Wurde im Mietvertrag für den Fall der Fälle eine Nachmieterstellung vereinbart? Wenn ja, dann sähe die Sache schon mal besser aus. Wenn nein, dann sollten Sie diese beiden Seiten aus dem Mietrechtslexikon ganau durchlesen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...nachmieter.htm
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  #3  
Alt 16.03.2011, 13:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Ordentliche Kündigung bei Kündigungsverzicht auf 4 jahre wegen Arbeitwechsel mögl

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Wurde im Mietvertrag für den Fall der Fälle eine Nachmieterstellung vereinbart? Wenn ja, dann sähe die Sache schon mal besser aus. Wenn nein, dann sollten Sie diese beiden Seiten aus dem Mietrechtslexikon ganau durchlesen:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...nachmieter.htm
eine nachmietererstellung wurde nicht vereinbart. es wurde "leider" nur mündlich vereinbart das bei einem arbeitsplatzwechsel bei dieser entfernung der vertrag aufgehoben würde mit einverständiss des vermieters.
weiterhin durch das lexikon herausgefunden habe ich das ich doch "ein begründedetes interesse an einer vorzeitigen vertragsbeendung habe" durch den arbeitsplatzwechsel aus "gesundheitlichen gründen" da ich an unserem jetzigen wohnort sonst beruflich arbeitslos werde gesundheitlich. der neue arbeitsplatz jedoch 600 km weiter weg ist ( seemann der von der seefahrt weg geht aus gesundheitlichen gründen und an land einen arbeitsplatz gefunden hat in seinem beruf jedoch in Hamburg ) . weiterhin bestehen mängel am haus. ein zimmer ist durch schimmel nicht mehr bewohnbar( kinderzimmer unseres 3 jährigen sohnes ) , eine reparatur eines rolladenkastens ist nicht erfolgt wodurch kalte luft in den wohnraum zieht, salpeter tritt in einem raum durch die wände. ist evtl durch eine grosse mängelliste mit reparaturfrist setzung die vorgelegt wird der vermieter dazu zu bringen doch den vertrag auf zu heben ????
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