Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmietern

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.09.2013, 14:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2013
Beiträge: 4
Standard Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmietern

Hallo, ich habe ein großes Problem und brauch da mal eure Hilfe.
Mein Exfreund und ich haben uns gemeinsam eine Wohnung gemietet, haben uns dann getrennt und er ist ausgezogen. Ich habe in Absprache mit der Immogesellschaft den Vertag allein übernommen bis dahin ging alles glatt. Wir haben uns auch mit den Möbeln und dem ganzen Kram geeinigt und dabei auch berücksichtigt das er ein halbes Jahr in meiner alten Wohnung bei mir umsonst gewohnt hat. Ich habe ihm dann auch Betrag X für die Möbel gezahlt und er noch die ersten zwei Monate die Miete der neuen Wohnung voll. Nun bekomme ich Post vom Vermieter das er im ersten Monat keine Miete gezahlt hat und er weigert sich mir da Geld zu geben. Was mach ich nun?Ist es mein Recht da wir da ja noch zusammen Mieter waren das Geld von ihm einzufordern?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 12.09.2013, 15:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie

Zitat:
Ich habe in Absprache mit der Immogesellschaft den Vertag allein übernommen
Und wie lautet diese Absprache, die hoffentlich in Schriftform vorliegt? Wenn aber der Mietvertrag tatsächlich umgeschrieben wurde, dann ist der Exfreund raus und hat mit dieser Wohnung nichts mehr zu tun.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.09.2013, 16:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie

ja das ist in schriftform geschehen, aber die Zahlung hat er ja während der zeit des "alten" Vertrags nicht geleistet.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 12.09.2013, 16:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie

Zitat:
aber die Zahlung hat er ja während der zeit des "alten" Vertrags nicht geleistet.
Das dürfte dem Vermieter völlig egal sein. Er holt sich das Geld, wo er sich Erfolg verspricht. Forderungen die Sie an den Ex haben, müssen Sie nofalls per Mahnbescheid/Gericht durchsetzen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 12.09.2013, 17:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie

Hätte ich da über einen Anwalt eine Chance das zu tun?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 12.09.2013, 17:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie

Klar, die Kosten soll dann aber der Ex übernehmen, aber das wird der Anwalt wissen.

Das hat aber nur Sinn, wenn es schriftliche Vereinbarungen/Beweise gibt. Die Beweisführung von Gesagtem ist in der Regel nicht sehr einfach zu führen.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 12.09.2013, 17:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2013
Beiträge: 4
Standard AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie

es gibt teilweise schriftliches
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 13.09.2013, 12:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmie

Dann sollten Sie das dem Anwalt zeigen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Stichworte
hauptmieter, mahnbescheid, miete, mietvertrag, trennung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Teilkündigung bei zwei Hauptmietern Serafin Kündigung 1 05.12.2012 07:51
Mietvertrag bei Einzug gekündigt - Welche Pflichten?! kleinefeder Mietrecht allgemein 6 29.01.2012 14:13
Gartenpflege. Pflichten und Rechte Deftone Rechte und Pflichten 3 05.03.2011 01:57
Russen die sich weder an Rechte noch Pflichten halten Inspekteur Rechte und Pflichten 8 21.07.2010 17:41


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:15 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietvertrag
Rechte und Pflichten bei Umschreibung Mietvertrag auf einen von damals 2 Hauptmietern