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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

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Renovierungsklauseln/ terracotafarbende Wände

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 21.02.2014, 22:36
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.11.2013
Beiträge: 10
Standard Renovierungsklauseln/ terracotafarbende Wände

Ich wünsche einen schönen Abend,

folgende Frage:

Nachdem mir der Nutzer "Regenmacher" so ausführlich und kompetent bei folgender Fragestellung

http://www.forum-recht-einfach.de/mi...trag-2507.html

zur Seite stand ( er war beim RA, die Kündigungsfrist läuft jetzt doch 6 Monate danke nochmal), möchte ich mich heute mit der nächsten Frage an das Forum wenden.

Es geht um das leidige Thema Renovierung. Wir haben im Laufe der Zeit immer darauf geachtet, das unsere Wohnung frisch gestrichen und renoviert wurde. Es wird jetzt aber darauf hinauslaufen, dass Wert darauf gelegt wird, das wir alles nochmal neu machen. Wir haben die Wohnung damals ungestrichen übernommen. So steht es auch im Mietvertrag drin.

Ich habe im Mietvertrag schon zwei Klauseln entdeckt, die für mich sprechen, das ich nicht alles Renovieren muss. Einmal diesen Passus:
"Der Mieter ist während der Mietzeit verpflichtet Schönheitsreparaturen auf seine Kosten ausführen zu lassen"
und diesen:
"Der Mieter ist nicht berechtigt, von der bisherigen Ausführungsart ohne Zustimmung des Vermieters abzuweichen".
Somit werde ich zwar alles tun, um die Wohnräume in einem gepflegten Zustand zu übergeben, werde aber nicht in allen Räumen den Pinsel schwingen.

Wir haben einen Raum in einem terrakotta Farbton gestrichen und zwei Räume in einem sehr hellen Braun/Beige mit dunklen Stellen abgesetzt. Muss ich diese Räume neu streichen? Ich kenne die Entscheidung des BHG, das knallige Farben runter müssen. Ich versteh nur die definition von knallig nicht. Wonach richte ich mich?

Danke schonmal für die erneute hilfe.

Viele Grüße



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  #2  
Alt 22.02.2014, 10:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Renovierungsklauseln/ terracotafarbende Wände

Zitat:
Wonach richte ich mich?
Hier dürfte die Antwort zu finden sein:
Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.02.2014, 19:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2014
Beiträge: 6
Standard AW: Renovierungsklauseln/ terracotafarbende Wände

Der Beigeton dürfte wohl kein Problem sein. Beim Terracotta kann es eventuell zu Schwierigkeiten kommen, insbesondere, wenn es ein dunkler und kräftiger Farbton ist. Eine klare Definition von "knallig" im Sinne der Vorschrift, wird es vermutlich nicht geben.
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  #4  
Alt 15.04.2014, 16:38
Gesperrt
 
Registriert seit: 15.04.2014
Beiträge: 10
Standard AW: Renovierungsklauseln/ terracotafarbende Wände

Auf dem link vom Regenmacher wirst du bestimmt die Antwort finden
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.04.2014, 19:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.03.2014
Beiträge: 6
Standard AW: Renovierungsklauseln/ terracotafarbende Wände

Das Thema kommt demnächst auch auf mich zu. Danke für den Verweis, Regenmacher. Die Lage scheint ja ziemlich eindeutig zu sein. Ich frage mich aber, ob man als Vermieter eine entsprechende Gegenklausel in den Mietvertrag stecken kann? Das mit den Farben ist natürlich ein großer Schwachpunkt in dieser Angelegenheit. Bitte um Updates!
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Antwort

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Stichworte
auszug, farbe, renovierung, streichen


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