|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Sozial gefördertes Wohnen
Kann mir jemand sagen, ob sich die Mietpreisbindung bei sozial geförderten Wohnungen auf die Kalt- oder auf die Warmmiete bezieht?
Außerdem hätte ich gern gewusst, wie man dem Vermieter arglistige Täuschung bei der Höhe der tatsächlich anfallenden Nebenkosten nachweisen kann. Meine Nebenkosten liegen um ein Drittel höher als die geleisteten Vorauszahlungen. Danke im Voraus. |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Sozial gefördertes Wohnen
Hallo Tina,
die Mietpreisbindung bezieht sich meines Wissens nach nur auf die Kaltmiete. Die Nebenkosten stellen ja in diesem Sine einen durchlaufenden Posten dar - Kosten die der Vermieter hat werden auf den Mieter umgelegt. Zur Nebenkostenabrechnung: Jeder Mieter hat das Recht die Grundlagen für die Nebenkostenabrechnung beim Vermieter einzusehen. Das bedeutet, es wäre dir erlaubt die Belege auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Ansonsten bieten sich auch Mietervereine an die Nebenkostenabrechnungen zu prüfen. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
#3
|
|||
|
|||
AW: Sozial gefördertes Wohnen
hallo, wie teuer darf eine Wohnung für eine Single Person sein, wenn sie die Wohnung nicht kündigen muß, falls sie Hartz 4 in Zukunft erhalten wird? oder bis wie weit wird sie sozial gefördert, wie hoch darf die Miete höchstens sein?
|
#4
|
|||
|
|||
AW: Sozial gefördertes Wohnen
Bereits beantwortet
|
|
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|