|
Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
wir wohnen seit 05/2010 in unserer Wohnung, laut Mietvertrag gehört ein PKW-Stellplatz zur Wohnung"im Mietpreis mit enthalten" Seid 01/2011 haben wir einen Mietvertrag für eine Garage hier auf dem Hof. Wir haben unseren Vermieter darauf angesprochen, wir würden jetzt für beides zahlen. Der Vermieter argumentiert mit: Sie zahlen ja nix extra für den Stellplatz! Meiner Meinung nach haben wir jetzt Anspruch auf beides. Aber hier im Haus wohnen 6 Partein und es gibt nur 4 Stellplätze und 2 Garagen. Und jeder hat ein Auto. ![]() ![]() Vielen dank für eure Hilfe Digity ![]() |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
![]() Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Also, für mich ist das eine Scherzfrage, auf die ich wirklich nicht eingehen werde. |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Danke für die Antwort.
Der Preis ist in der Miete mit enthalten. Also hat er sein Geld doch bekommen. Dann können wir doch die Stellfläche auch weiterhin nutzen, denn der Vermieter bekommt ja auch die gleiche Miete. Aber meine Nachbarn müssen dann auf der Straße parken. Denn die haben auch die Stellflächen gemietet. Somit sind 4 Stellflächen 5-6x vermietet. Oder sehe ich das jetzt immernoch falsch? LG Digity |
#4
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
|
#5
|
||||
|
||||
![]()
Auch wenn die Antwort ein wenig schnippisch ist, so ist sie jedoch richtig!
Sie haben scheinbar einen Denkfehler: Sie müssen das so sehen: Sie zahlen Miete und haben dafür kostenfrei die Nutzung eines PKW-Stellplatzes erhalten. Diese Nutzung kann vom Vermieter jederzeit entzogen werden. Sie können also kein Geld zurückfordern, da der Stellplatz kostenlos überlassen wurde. Ich hoffe nun ein wenig für Klarheit gesorgt zu haben. Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
![]() |
|
Stichworte |
garage, stellplatz |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Vermieter fordert Herausgabe einer genutzten Garage! | evi mix | Rechte und Pflichten | 5 | 29.08.2010 12:16 |
„Plötzlich“ zusätzlich Geld für die Garage und den Garten | Ratsuchende | Miete und Miethöhe | 8 | 10.08.2010 17:01 |
Garage wird streitig gemacht | rainbow | Mietvertrag | 3 | 14.03.2010 23:17 |
Stellplatz - Gewohnheitsrecht im Mietrecht? | keslor | Rechte und Pflichten | 3 | 15.06.2009 16:05 |
Untermietvertrag für eine Garage / Stellplatz | Recht-Einfach | Muster, Vorlage und Vordruck Mietvertrag | 0 | 05.05.2008 18:13 |