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Stellplatz und Garage

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 01.03.2012, 14:27
Digity
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Stellplatz und Garage

Hallo,
wir wohnen seit 05/2010 in unserer Wohnung, laut Mietvertrag gehört ein PKW-Stellplatz zur Wohnung"im Mietpreis mit enthalten" Seid 01/2011 haben wir einen Mietvertrag für eine Garage hier auf dem Hof. Wir haben unseren Vermieter darauf angesprochen, wir würden jetzt für beides zahlen. Der Vermieter argumentiert mit: Sie zahlen ja nix extra für den Stellplatz!
Meiner Meinung nach haben wir jetzt Anspruch auf beides.
Aber hier im Haus wohnen 6 Partein und es gibt nur 4 Stellplätze und 2 Garagen.
Und jeder hat ein Auto.

Was meint ihr? Lohnt sich Ärger mit dem Vermieter. Haben wir eventuelle Anrecht auf "Entschädigung" z. B: 15-20€ im Monat welche ja im Mietpreis enthalten sind. Im Nachbarort kostet ein Stellplatz 25.-€ im Monat Miete.

Vielen dank für eure Hilfe
Digity



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  #2  
Alt 01.03.2012, 16:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Stellplatz und Garage

Zitat:
Im Nachbarort kostet ein Stellplatz 25.-€ im Monat Miete.
Was halten Sie denn davon, wenn Ihr Vermieter nachträglich für die Monate in 2010 jeweils 20,- € kassieren würde? Merken Sie, wie schräg Ihr Ansinnen ist?

Also, für mich ist das eine Scherzfrage, auf die ich wirklich nicht eingehen werde.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 01.03.2012, 21:36
Digity
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Stellplatz und Garage

Danke für die Antwort.
Der Preis ist in der Miete mit enthalten. Also hat er sein Geld doch bekommen.
Dann können wir doch die Stellfläche auch weiterhin nutzen, denn der Vermieter bekommt ja auch die gleiche Miete. Aber meine Nachbarn müssen dann auf der Straße parken. Denn die haben auch die Stellflächen gemietet. Somit sind 4 Stellflächen 5-6x vermietet.
Oder sehe ich das jetzt immernoch falsch?

LG Digity
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.03.2012, 09:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Stellplatz und Garage

Zitat:
Also, für mich ist das eine Scherzfrage, auf die ich wirklich nicht eingehen werde.
Dieser Satz hat immer noch Gültigkeit.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 02.03.2012, 19:25
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Stellplatz und Garage

Auch wenn die Antwort ein wenig schnippisch ist, so ist sie jedoch richtig!

Sie haben scheinbar einen Denkfehler:
Sie müssen das so sehen: Sie zahlen Miete und haben dafür kostenfrei die Nutzung eines PKW-Stellplatzes erhalten. Diese Nutzung kann vom Vermieter jederzeit entzogen werden. Sie können also kein Geld zurückfordern, da der Stellplatz kostenlos überlassen wurde.


Ich hoffe nun ein wenig für Klarheit gesorgt zu haben.


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garage, stellplatz

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