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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Hallo Zusammen,
ich wohne in ner 80qm² Wohnung. Die Wohnung ist in einem Haus das jetzt leider den Besitzer wechselt. Bis jetzt ist die Miete total günstig. (270,-- für 80qm² - ich würde die Wohnung nicht so günstig vermieten wenn es meine wäre) Der neue Besitzer hat denk ich mal die Absicht das Haus selbst zu beziehen bzw. die Wohnung neu zu vermieten (normaler Mietpreis bei uns für so eine Wohnung liegt bei 600,--). In dem Haus ist noch ein älterer Herr der schon ewig (sicher über 20 Jahre) in der Wohnung lebt. Kann der neue Besitzer ganz nach lust und laune uns den Vertrag kündigen bzw. kann er die Miete so erhöhen wie es ihm passt? Kann der ältere Herr evtl was machen weil er da schon solange drinnen wohnt? Vielen Dank für die schnelle Info... Dere, Hugo11 |
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#2
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Hallo Hugo,
zu deiner ersten Frage: Ob der Vermieter kündigen kann: In diesem beschriebenen Falle scheint es sich um Eigenbedarf des Wohnraums zu handeln. Bei Eigenbedarf kann dem Mieter gekündigt werden. zu deiner zweiten Frage: Beliebige Mieterhöhung? Hierzu haben wir hier einen schönen Absatz. Die Miete kann also nicht belibig erhöht werden: Die Mieterhöhung Zu der Frage des Vermieters, der seit 20 Jahren in der Wohnung ist, habe ich mal bissl im Gesetz geschaut: § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung (1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate. Daraus folgt eine Kündigungsfrist für den Vermieter von mindestens 9 Monaten. Ich hoffe mit meinem Wissen und meiner Erfahrung eine Hilfe gewesen zu sein. Grüße, Mietrecht-Einfach
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#3
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Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Aber einige Frage hab ich noch... Die Wohnungen sind zwei kleine Doppelhäuser so wie ich das sehe. Kann der neue Besitzer für beide Wohnungen Eigenbedarf anmelden? Wenn er diese evtl so umbaut das es sich dann nur noch um ein Haus bzw. eine Wohnung handelt? Oder kann er auch die Wohnungen so lassen und trotzdem zwei mal Eigenbedarf anmelden wenn er näherer Verwandter in die andere Wohnung soll? Wie ist das mit Eigenbedarf bei dem älteren Herren? Kann der genauso wie ich dadurch gekündigt werden? Oder hat er bei dem mehr Schwierigkeiten? Danke... |
#4
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Also Eigenbedarf gilt für den Vermieter selbst und für ihm nahestehende Personen.
Somit könnte er meiner Meinung nach für beide Parteien Eigenbedarf anmelden. Wenn er es in Erwägung zieht beide Haushälften zu einer zusammenzufügen, dann kann er auch euch beiden kündigen, dem alten Herren aber nur mit einer Frist von 9 Monaten, so wie ich das Gesetz interpretiere. Ich hoffe eine Hilfe gewesen zu sein und deine Fragen klären oder beantworten zu können. Ansonsten meld dich einfach noch einmal ![]() Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach
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