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Untermietvertrag auflösen im Notfall möglich?

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.09.2013, 16:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.09.2013
Beiträge: 3
Standard Untermietvertrag auflösen im Notfall möglich?

Hallo in die Runde,

habe hier schon einiges interessantes gelesen zum Thema Untermietvertrag aber meine Frage wurde leider noch nicht beantwortet. Daher auf diesem Wege: Ich habe vor meine Wohnung für ein halbes Jahr mit einem Untermietvertrag an einen Bekannten abzugeben und dafür habe ich im Internet bereits diesen Artikel gefunden. Ich kenne diesen Bekannten bereits sehr lange und kann mich auch auf ihn verlassen also von der Seite dient der Vertrag nur der Sicherheit. Meine Frage ist, ob ich den Vertrag auch innerhalb 6 Monate einfach auflösen kann ohne, dass ich dadurch Konsequenzen habe? Heißt konkret: Ich werde mit meiner Frau ein halbes Jahr auf Mallorca verbringen und es kann natülrich immer sein, dass durch Krankheit o. ä. der Aufenthalt abgebrochen werden muss. Wie sieht die Rechtslage da aus?

Viele Grüße und danke schon mal,

Ralf



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  #2  
Alt 27.09.2013, 16:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Untermietvertrag auflösen im Notfall möglich?

Zitat:
Wie sieht die Rechtslage da aus?
Für den Mieter bestens, denn ihn schützen Gesetze, die im Mietrecht verankert sind.

Zitat:
auch innerhalb 6 Monate einfach auflösen kann ohne, dass ich dadurch Konsequenzen habe?
Das geht schon mal garnicht, ein Mietvertrag (selbst wenn er nur mündlich vereinbart würde) kann nicht einfach aufgelöst werden.

Zitat:
Ich werde mit meiner Frau ein halbes Jahr auf Mallorca verbringen
Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, dann wäre es auch keine Untervermietung sondern eine Überlassung an Dritte.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.09.2013, 09:21
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Untermietvertrag auflösen im Notfall möglich?

... und da es sich um eine Überlassung der ganzen Wohnung handelt, müsste zuerst der Vermieter damit einverstanden sein.

Bezüglich der Wohndauer des Bekannten könnte auch eine "Individualvereinbarung" möglich sein.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
individiualvereinbarung, untermietvertrag, überlassung

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