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Verbindlichkeit eines Aufhebungsvertrages

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.09.2013, 16:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2013
Beiträge: 2
Standard Verbindlichkeit eines Aufhebungsvertrages

Hallo,

ich habe mit meinem Vermieter einen Aufhebungsvertrag wegen Eigenbedarf abgeschlossen, d.h. der Mietvertrag endet zum April 2014. Meine Frage wäre nun, ob ich damit auf mein Kündigungsrecht zu einem vorherigen Datum verzichtet habe, sprich bis April Mieter bleiben muss.

Gruß und danke für eure Hilfe.



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  #2  
Alt 05.09.2013, 18:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Verbindlichkeit eines Aufhebungsvertrages

Die Frage verstehe ich jetzt nicht so ganz. Sie hätten Ihre Wünsche doch in diesem Aufhebungsvertrag nennen können. Gerade bei solch einem Vertrag kommt es nur darauf an, was die Vertragspartner aushandeln, hier gibt es keine Paragraphen o.ä.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.09.2013, 21:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.09.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Verbindlichkeit eines Aufhebungsvertrages

Der Aufhebungsvertrag wurde schon vor einem Jahr abgeschlossen und ich habe schlicht schneller als erwartet eine neue Wohnung gefunden- ich hätte also zumindest ab Januar doppelte Ausgaben bis April.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 06.09.2013, 05:47
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Verbindlichkeit eines Aufhebungsvertrages

Zitat:
Zitat von Wayne Schlegel Beitrag anzeigen
Der Aufhebungsvertrag wurde schon vor einem Jahr abgeschlossen und ich habe schlicht schneller als erwartet eine neue Wohnung gefunden- ich hätte also zumindest ab Januar doppelte Ausgaben bis April.
Wenn ich das richtig verstehe, dann hat der Mieter einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen, der bis April 2014 gelten soll.
Daran wäre nicht zu rütteln.

Ein Aufhebungsvertrag, gültig ab April 2014, wäre wohl "etwas verfrüht" und nicht sinnvoll, weil er vor April jederzeit durch die Kündigung ersetzt werden könnte.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist eine reguläre Kündigungsmöglichkeit, die keinen besonderen Zusatzvertrag bgenötigt.

Man müsste jetzt den Wortlaut des Vertrages prüfen, um eine bessere Aussage treffen zu können.
Aber dazu sollte man sich eines Anwaltes bedienen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 06.09.2013, 11:05
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Verbindlichkeit eines Aufhebungsvertrages

Oder suchen Sie doch einfach noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter. Vielleicht eröffnet er Ihnen ja auch die Möglichkeit früher aus der Wohnung zu gehen, wenn beide Seiten davon profitieren.


Mietrecht Einfach
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Stichworte
aufhebungsvertrag, eigenbedarf, kündigung

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