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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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#1
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Liebes Forum,
wir haben einen befristeten Mietvertrag für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen, der im Oktober 2023 abgelaufen wäre. Nun hat uns der Vermieter ordentlich mit einer Frist von 9 Monaten wegen Eigenbedarfs gekündigt. Also zum Ende Februar 2023. Soweit wir uns informieren konnten, ist das rechtlich nicht zulässig, sondern bedürfte wohl eines Aufhebungsvertrages. Ist unsere Einschätzung korrekt? Vielen Dank für eure/Ihre Beiträge. |
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#2
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Die Befristung auf 10 Jahre dürfte wahrscheinlich unwirksam sein, da nach dem Gesetz einer von drei zulässigen Gründen für die Befristung genannt sein muss. Das fehlt vermutlich. Die Folge ist, dass man einen unbefristeten Vertrag hat, der jederzeit gekündigt werden kann.
Aber ein Vermieter als Verwender einer unwirksamen Klausel kann sich nicht auf die Unwirksamkeit berufen, denn er muss wissen was er tut. Deshalb gilt für ihn die Laufzeit und er kann nicht vorzeitig kündigen. Das nur als allgemeine Information zu verstehen. Wie es konkret in eurem Fall aussieht müsste ein Anwalt anhand des Mietvertrags prüfen. |
#3
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Hallo Edo,
vielen Dank für deine Einlassungen. Tatsächlich verhält es sich so, wie du sagst. In unserem Mietvertrag ist eine Befristung erwähnt aber nicht aus den drei vorgegebenen Möglichkeiten angekreuzt worden. Deshalb ist wohl auch in dem uns zugegangenen Anwaltsschreiben die Befristung gar nicht erwähnt. Auf dieser für uns naiven Mietlingen ![]() Nochmals vielen Dank an dich und schöne Pfingsten! Lenny II |
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