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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag |
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In welchem Fall ist eine ordentliche Kündigung trotz Kündigungsverzicht möglich
Hallo,
folgender Fall : Mietvertrag mit Kündigungsverzicht unterschrieben Meine Freundin verliert ihre Arbeit aus wirtschaftlichen Gründen , erhält aber die Möglichkeit an einem anderen Standort des Unternehmens beschäftigt zu werden.Ich für meinen Teil war selbständig und musste Privatinsolvenz anmelden. Wir kündigten den Mietvertrag mit einer 3 Monatsfrist.Umzug in eine andere Stadt erfolgte.Vermieter behielt Kaution ein und verrechnete diese mit der Miete und forderte jetzt noch eine offene Restsumme. Ist das alles rechtens so oder gibt es eine Härtefallklausel die uns hilft ? Vielen Dank für die Antworten im voraus. |
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#2
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AW: In welchem Fall ist eine ordentliche Kündigung trotz Kündigungsverzicht möglich
Zitat:
Zitat:
Jetzt heißt es abwarten, wie das Gericht entscheidet. |
#3
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AW: In welchem Fall ist eine ordentliche Kündigung trotz Kündigungsverzicht möglich
Wie lange muss man dann da auf ein Ergebnis warten?
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#4
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AW: In welchem Fall ist eine ordentliche Kündigung trotz Kündigungsverzicht möglich
Das hängt davon ab, wie das damit befasste Gericht ausgelastet ist. Da eine Härtefallklausel in ähnlichen Fällen nicht zum Tragen kam, wird es wohl darauf hinaus laufen, dass zu der noch offenen Restmiete die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite dazu kommen.
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#5
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AW: In welchem Fall ist eine ordentliche Kündigung trotz Kündigungsverzicht möglich
Wenn der Kündigungsverzicht nicht Mietvertraglich auf längstens 4 Jahre befristet ist, ist die Klausel in einem Formularmietvertrag als unwirksam anzusehen. Sie können ordentlich kündigen.
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Stichworte |
arbeitslosigkeit, härtefall, kaution, kündigung, kündigungsverzicht, privatinsolvenz |
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