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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

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Wie lange muß ich sie noch dulden in der gemeinsamen Wohnung?

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.11.2008, 22:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 2
Unglücklich Wie lange muß ich sie noch dulden in der gemeinsamen Wohnung?

ich habe ein problem... seit dem 1.8 bin ich von meiner ex-freundin getrennt... und solangsam kann ich es nicht mehr aushalten ... sie steuert nichts zur Miete bei oder sonstwas... sie geht nicht arbeiten oder sonst was... ich bezahle alles. der Mietvertrag läuft auf beide. bzw. ich bin der 1. mieter ich habe schon mit der vermieterin gesprochen die gerne den Mietvertrag mit mir weiter führen möchte da sie die wohnung aufgrund ihrer arbeit nicht halten kann... nun meine fragen: 1. sie will nicht rausgestrichen werden aus den Mietvertrag... hat sie eine handhabe dagegen? bzw ihr einverständnis geben. 2. wenn der Mietvertrag auf mich umgeschrieben ist wie lange muss ich sie noch dulden? zählen da fristen oder kann ich sie von heute auf morgen veranlassen die wohnung zu verlassen also was ist rechtens meine ich ?

ich habe es lange ausgehalten... nur ich kann es einfach nicht mehr... wäre nett wenn mir einer helfen könnte. bzw auch was hand und fuß hat (rechtens)

wie gesagt ich trage seit dem wir hier wohnen 1.5.08 sämtliche kosten.... was in der partnerschaft auch ok war nur jetzt da wir kein paar mehr sind seh ich es nicht mehr ein und die seelische belastung ist enorm für mich...

mfg

markus



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  #2  
Alt 11.11.2008, 01:52
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Markus,

so wie ich das verstehe scheint das Problem daher zu kommen, dass Ihr beide im Mietvertrag als Mieter eingetragen seid.

Zu deiner ersten Frage:
Also wenn Sie mit als Mieter eingetragen ist, dann sehe ich das so, dass sie auch ein Widerspruchsrecht hat. Sie kann das Mietverhältnis also beeinflussen. Wenn sie nicht gehen will, dann braucht sie das auch nicht.

Zu deiner zweiten Frage:
Wenn du alleiniger Mieter bist, dann kannst du von deinem Hausrecht Gebrauch machen. Das heißt, du kannst bestimmen, wer deine Wohnung wann und wie betritt. Damit hängt auch zusammen, dass du unerwünschte Personen deiner Wohnung verweisen kannst!

Bitte beantworte mir mal die folgenden Fragen:
Würde deine Ex-Freundin denn auf der Straße stehen, wenn du sie der Wohnung verweist? Oder hätte Sie die Möglichkeit zu den Eltern oder anderen Verwandten und Freunden zu ziehen?
Und was ich für wichtig halte: Hat Sie den Mietvertrag als Zweitmieter mit unterschrieben? Oder wie genau sieht Ihr Eintrag darin aus?


Liebe Grüße und meld dich doch mal,


Mietrecht-Einfach
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  #3  
Alt 11.11.2008, 08:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2008
Beiträge: 2
Standard

hallo danke zu deiner antwort erstmal.

sie hat natürlich die mölichkeiten zu ihren eltern bzw bruder zu gehen tut dieses aber nicht weil bei mir ja alles umsonst ist und bequemer als bei ihren verwandten...

so wie mir die vermieterin gesagt hat wäre sie zweitmieter was auch immer das heisst.
im mitvertrag ist das einfach nur dabei geschrieben....

mfg
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  #4  
Alt 11.11.2008, 14:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Also wenn Ihr beide im Mietvertrag steht, dann könntest du doch kündigen.
Konsequenz -> Das Mietverhältnis wird mit deiner Ex-Freundin fortgesetzt. Da Sie jedoch kein Geld hat die Wohnung alleine zu bezahlen wird auch Sie kündigen müssen - da gehe ich nach deiner Beschreibung mal von aus.

Das könntest du ja vorher mit deiner Vermieterin besprechen und Ihr setzt danach einen neuen Vertrag auf, in dem du als alleiniger Mieter stehst. Dann solteest du auf der sicheren Seite sein und wenn deine Vermieterin die Situation nachempfinden kann, dann wird sie das Spiel sicher mitspielen.

So würde ich es zumindest versuchen! Eine andere Alternative wäre nur der Weg zum Rechtsanwalt für Mietrecht, um professionellen und rechtsverbindlichen Rat einzuholen.


Lieben Gruß, Mietrecht-Einfach
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