Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag

Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Wohnfläche 20% kleiner als im Mietvertrag

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 17.12.2008, 10:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.12.2008
Beiträge: 2
Standard Wohnfläche 20% kleiner als im Mietvertrag

Vor ca 2 Wochen habe ich einen Mietvertrag für eine 68qm große Wohnung unterschrieben. Ich habe mir natürlich die Wohnung vorher angesehen. Die Lage und der Schnitt der Wohnung haben mir sofort zugesagt und ich habe daraufhin den Vertrag unterschrieben. Nun wollte ich demnächst einziehen und habe für Planungszwecke die Wohnfläche (2 Zimmer, Küche, Bad,Flur) vermessen. Es stallte sich heraus, dass die Wohnung ca 53 qm hat.
Ich habe daraufhin sofort den Vermieter angesprochen. Dieser meinte, dass die 68qm den Keller und die Waschküche beinhalten würden. Zudem würde er auf keinen Fall eine Mietminderung in Erwägung ziehen.
Im Mietvertrag steht eindeutig: Die Wohnfläche beträgt ca 68qm.
Mietverhältnis beginnt 01.01.09
Jetzt will ich natürlich möglichst einfach aus dem Vertrag.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 17.12.2008, 13:35
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard Wohnfläche kleiner als im Mietvertrag

Hallo Bobbycoup,

laut Wikipedia ist die Wohnfläche einer Wohnung wie folgt definiert:

Zitat:
Zitat von wikipedia

Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume (hier würde ich auch die Waschküche mit hinzuzählen wollen), von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen ...

Somit geht es weiter mit einem Rechtsentscheid des BGH: (BGH VIII ZR 295/03; VIII ZR 133/03 und VIII ZR 44/03)

Wenn die Wohnungsgröße (Wohnfläche) mehr als 10% von der angegebenen Größe im Mietvertrag abweicht liegt ein Mangel vor! Ein Mangel berechtigt dich zu einer anteiligen Mietminderung!

Wenn sich der Vermieter weder darauf einlässt die Miete zu mindern, noch den Mietvertrag aufzuheben, dann würde ich mir einen Fachanwalt für Mietrecht suchen, der dein Verlangen durchsetzt! Denn so wie ich das sehe sollte das Recht auf deiner Seite sein.

Auf jeden Fall solltest du eine Mängelanzeige verfassen und dem Vermieter bestenfalls per Fax oder Einschreiben mit Rückschein zustellen. Denn die Mängelanzeige, wenn auf diese nicht reagiert oder diese abgelehnt wird - innerhalb einer ordnungsgemäß gesetzten Frist, ermöglicht dir den Weg in die fristlose Kündigung.

Ich hoffe ich war eine Hilfe und ich würde mich freuen, wenn du mal berichtest, wie es bei dir weitergegangen ist.



Viel Erfolg wünscht Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.12.2008, 13:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.12.2008
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für die Antwort.
Habe mich bereits mit dem Mieterschutzbund in Verbindung gesetzt. Bin gespannt was daraus wird.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.12.2008, 13:45
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Also so wie ich das sehe sollte dir die Möglichkeit bestehen wieder herauszukommen.

Ärgerlich ist ja nur, dass du eine Wohnung gefunden hast, die dir voll und ganz zusagt, nur leider das Mietverhältnis bereits im Vorneherein durch diese Sache getrübt wird.


Noch einmal viel Erfolg und meld dich mal, wenn du weitergekommen bist.
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Mietvertrag


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Absolut Ratlos - Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben! Hansepunk Mietrecht allgemein 2 21.09.2008 16:04


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Mietvertrag
Wohnfläche 20% kleiner als im Mietvertrag