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Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 30.07.2012, 11:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.07.2012
Beiträge: 1
Standard Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter

Hallo,
Bin ein bisschen im Clinch. Sollte bei einer Wohnungsübergabe als Nachmieter dabei sein, damit ich meine Anmerkungen betreffend dem Zustand machen sollte. Vermieter meint, dass ich dann direkt Punkte anmerken kann, die mir nicht gefallen. Nun meine Frage, in wie weit muss der Vormieter mir die Wohnung übergeben, wenn er in einem handgeschriebenen Vertrag stehen hat: Wohnung wird im gleichen Zustand übergeben, wie diese vom Vermieter an den Mieter gegeben wurde...? Auf meine Frage hin, wo das Übergabeprotokoll von damals ( inzwischen sind 8 Jahre vergangen ) ist, wurde mir gesagt, dass es kein Protokoll geben würde...??
Wie soll ich mich da verhalten?
Danke für feedback....und ich weiss, dass hier keine Rechtsauskunft erfolgt:-))



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  #2  
Alt 30.07.2012, 16:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter

Zitat:
Nun meine Frage, in wie weit muss der Vormieter mir die Wohnung übergeben,
Sie übernehmen eine Wohnung immer vom Vermieter, Ihrem Vertragspartner, nie vom Vormieter. Was das für Sie bedeutet können Sie sich jetzt selbst erklären.
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  #3  
Alt 31.07.2012, 19:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter

Der Vormieter übergibt die Wohnung an den Vermieter. Dieser macht dann seine Anmerkungen zum Zustand der Wohnung und Punkten die ihm nicht gefallen gegenüber dem Vormieter.

Du (der Nachmieter) übernimmst die Wohnung vom Vermieter und machst Anmerkungen zum Zustand der Wohnung und Punkten die Dir nicht gefallen. Das ganze natürlich in einem schriftlichen Übergabeprotokoll.

Mir scheint als wolle der Vermieter Dich hier als Buhmann benutzen.
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  #4  
Alt 04.08.2012, 14:37
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter

Bei einem Übernahme- oder Übergabeprotokoll geht es nicht um Gefallen oder Nichtgefallen, sondern einzig und allein um eine Zustandsbeschreibung der Wohnung, die dann von den beiden Vertragspartnern durch ihre Unterschriften bestätigt wird!

Ein solches Protokoll ist mietrechtlich nicht vorgesehen und erlangt nur dann eine rechtliche Bedeutung, wenn es von beiden Parteien unterschrieben wird.
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  #5  
Alt 05.08.2012, 16:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter

Ein Übergabeprotokoll Muster finden Sie auch auf unserer Homepage:
Wohnungsübergabe-Protokoll Übergabeprotokoll für Ein- und Auszug


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  #6  
Alt 23.08.2012, 14:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.08.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Wohnungsübergabe in Anwesenheit vom Vormieter

Regenmacher hat recht...
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Stichworte
nachmieter, vormieter, wohnungsübergabe, übergabe, übergabeprotokoll


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