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Wohnungsübergabe ohne Lampen etc.

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 27.08.2012, 20:44
iwo iwo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2012
Beiträge: 2
Blinzeln Wohnungsübergabe ohne Lampen etc.

Hallo,
ich werde evtl. eine Wohnung mieten, die vom Vermieter ohne Glühbirnen und mit einigen Wänden, die überstrichen werden müssen, übergeben werden soll.
Das ist für mich kein Problem, da er mir zugesichert hatte, dass ich die Wohnung bei Auszug auch nicht zu renovieren/streichen usw. habe.

Nun meine Frage: wie kann ich im Mietvertrag sicherstellen, dass diese Abmachung so mit einfließt, also auf welche Formulierungen sollte ich bestehen/achten/verzichten?

Hat jemand von euch Erfahrungen und Tipps für mich, da ich erstmals miete und mich leider nicht so sehr auskenne.



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  #2  
Alt 28.08.2012, 08:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wohnungsübergabe ohne Lampen etc.

Zitat:
Hat jemand von euch Erfahrungen und Tipps für mich, da ich erstmals miete und mich leider nicht so sehr auskenne.
Mit leistungsfähigen Taschenlampen, Handlampen u.ä. kann man die Dunkelheit überlisten. Auch wäre ein Termin bei Tageslicht zu empfehlen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.08.2012, 22:27
iwo iwo ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.08.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Wohnungsübergabe ohne Lampen etc.

Hallo Regenmacher,
vielen Dank für die Antwort! Habe schon eine Besichtigung bei Tageslicht hinter mir.


Ich hatte wohl etwas ungenau formuliert, aber meine Frage ging eher in die Richtung, dass ich mich gefragt habe, wie der Vertrag formuliert sein muss, damit ich nicht nachher die Wohnung vor Einzug UND nach Auszug "renovieren", also streichen, Elektrik machen etc. muss.

LG iwo
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  #4  
Alt 29.08.2012, 12:33
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wohnungsübergabe ohne Lampen etc.

Wenn Sie auf der ganz sicheren Seite sein wollen, dann sollten Sie im Mietvertrag unter "Sonstige Vereinbarungen" einen Vermerk machen, der Ihre Anliegen darstellt.

Diese Vereinbarungen können bei Standardmietverträgen meist auf der letzten Seite eingetragen werden, bevor das Unterschriftenfeld kommt.

Oder Sie machen eine Anlage zum Mietvertrag und schreiben in die Vereinbarungen, dass die Anlage für den Mietvertrag Gültigkeit besitzt. Viel Erfolg.


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Stichworte
mietvertrag, renovierung, übergabeprotokoll


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