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Zeitmietvertrag rechtsgültig?

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 05.01.2011, 15:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 3
Standard Zeitmietvertrag rechtsgültig?

Hallo zusammen,

am 15.12.2009 habe ich einen Mietvertrag unterschrieben, der auf bestimmte Zeit (15.12.2009-15.12.2011) geschlossen wurde. Es scheint also ein sogenannter Zeitmietvertrag zu sein, oder? Nach Sammlung sämtlicher Informationen, habe ich nun erlesen, dass seit dem 01.09.2001 keine Zeitmietverträge mehr geschlossen werden dürfen, es sei denn es sind so genannte "Qualifizierte Zeitmietverträge". Da der Vermieter mir keinen der 3 aufgeführten Gründe genannt hat, dass ein qualifizierter Zeitmietvertrag, entstehen kann, ist meine Frage nun, ob der Mietvertrag überhaupt gültig ist, bzw. ob nun automatisch ein unbefristeter Vertrag entstanden ist, der ganz normal nach 3 Monaten gekündigt werden kann?

Aufgrund von vielen, störenden Sachen (Mobbing durch die Obermieterin, Gestank im Bad, reißender Putz an den Wänden usw.) habe ich mich bereits umorientiert und würde gern wissen, ob ich vor Ablauf der Mietzeit aus dem Vertrag komme?

Vielen Dank im Voraus. ToniaR



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  #2  
Alt 05.01.2011, 17:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zeitmietvertrag rechtsgültig?

Um eine richtige Antwort geben zu können, müsste man den genauen Wortlaut der Klausel kennen. Es könnte ja sein, dass Sie einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss abgeschlossen haben. Und solch ein Vertrag ist gültig:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm
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  #3  
Alt 05.01.2011, 18:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Zeitmietvertrag rechtsgültig?

Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.

Die genau Klausel lautet: "Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Es beginnt am 15.12.2009 und endet am 15.12.2011, ohne dass es einer Kündigung bedarf." Unter nachfolgendem Punkt steht weiter, dass von einem Optionsrecht Gebrauch gemacht werden kann, das Objekt um ein weiteres Jahr zu verlängern, dazu muss die Miete neu verhandelt werden und dieses müsste dann 6 Monate vor Ablauf der Mietfrist, also am 15.06.2011, geschehen. Der nächste Punkt zitiert: "Kündigung sowie Ausübung des Optionsrecht müssen schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist zugegangen sein."

Trifft das nun zu? Bin langsam völlig verwirrt
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  #4  
Alt 05.01.2011, 19:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zeitmietvertrag rechtsgültig?

Da bin auch ich überfragt und kann nur auf die Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein verweisen.
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  #5  
Alt 06.01.2011, 07:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.01.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Zeitmietvertrag rechtsgültig?

Vielen Dank trotzdem für die Mühe :-)

Werde mich beim Mieterbund anmelden und dann gucken ob mir Jemand weiterhelfen kann!
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