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Mietvertrag Fragen zum Thema Mietvertrag

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Zuständigkeit für "Pflege der Aussenanlagen"

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.02.2010, 03:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 2
Standard Zuständigkeit für "Pflege der Aussenanlagen"

Hallo und guten Abend zusammen,

ich hoffe es kann mir jemand hier helfen.
Folgendes Problem:
Wir wohnen seit 20 Jahre im EG eines Sechsparteien-Mietshaus mit einer großen zu pflegende Aussenanlage.

Mietvertrag sagt aus: Mieter des EG haben Stassenrinnen zu fegen,Bürgersteige zu reinigen,
den Hof zu kehren sowie Schneefegen im Winter.

Wie wir eingezogen sind hat bereits der Neben-Erdgeschoss Mieter X immer allein diese Dinge getätigt,und mehr, und dafür eine geringere Miete gezahlt,in
Absprache mit dem Vermieter ganze16 Jahre lang.

Keine anderen Mieter dieses Hauses (ich auch nicht) hatten also je etwas machen müssen.

Mieter X verstarb vor 2 Jahren und ich "übernahm" diese Tätigkeit ebenfalls für eine reduzierte Miete.
Muss dazu sagen das Unkraut in den Aussenanlagen beseitigen,Sträucher beschneiden und ein Rasenstück mähen dazu kam sowie ein großer Vorplatz zwischen 4 Garagen der auch von Unkraut befreit werden musste.

Nun verstarb unser Vermieter..seine Frau kündigte heute seine mit mir getroffene"Vereinbarung" mit der Begründung das ab jetzt alle Mieter (6 Parteien) diese ganzen Arbeiten abwechselnd zu erledigen hätten,auch wir und künftig wieder den vollen Mietpreis zu zahlen hätten.

Da aber die ganzen Jahre hier niemand bisher so etwas machen musste ist meine Frage: Ist das so rechtens?

Oder hab ich jetzt die Arbeiten zu erledigen die so im Mietvertrag stehen:

Mieter des EG haben Stassenrinnen zu fegen,Bürgersteige zu reinigen,
den Hof zu kehren sowie Schneefegen im Winter.

Ich sehe auch nicht ein weiter (für Lulu) die ganzen Aussenanlagen zu pflegen denn das ist sehr viel Arbeit.

Was kann ich jetzt machen?
Wäre über Antworten dankbar.
Lieber Gruss
Lothar



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  #2  
Alt 28.02.2010, 11:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zuständigkeit für "Pflege der Aussenanlagen"

Da diese Arbeiten rund ums Haus mietvertraglich geregelt ist, kann die Erbin nicht so einfach diesen Vertrag ändern. Das ginge nur mit Ihrer Zustimmung....und die haben Sie ja nicht gegeben.

Also wird und darf sich in dieser Angelegenheit nichts ändern.

Dass in anderen Mehrfamilienhäusern diese Arbeiten von allen Mietparteien im Wechsel vorgenommen werden (müssen), um nicht einen Gärtner zu bezahlen, hat mit Ihrem Fall nichts zu tun.

Warum rechnet die Vermieterin Ihre Mietersparnis nicht als Lohn ab, dann kann sie dies als Kosten auf die Betriebskosten umlegen. So wird es sehr oft anderenorts gemacht.

Geändert von Regenmacher (28.02.2010 um 11:33 Uhr)
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  #3  
Alt 28.02.2010, 12:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Zuständigkeit für "Pflege der Aussenanlagen"

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Da diese Arbeiten rund ums Haus mietvertraglich geregelt ist, kann die Erbin nicht so einfach diesen Vertrag ändern. Das ginge nur mit Ihrer Zustimmung....und die haben Sie ja nicht gegeben.

Also wird und darf sich in dieser Angelegenheit nichts ändern.

Dass in anderen Mehrfamilienhäusern diese Arbeiten von allen Mietparteien im Wechsel vorgenommen werden (müssen), um nicht einen Gärtner zu bezahlen, hat mit Ihrem Fall nichts zu tun.

Warum rechnet die Vermieterin Ihre Mietersparnis nicht als Lohn ab, dann kann sie dies als Kosten auf die Betriebskosten umlegen. So wird es sehr oft anderenorts gemacht.

Hallo,
erst mal lieben Dank für die Antwort.

Die "Erbin" ist 75 ,stur,hat von nix eine Ahnung und will auch mit nichts zu tun haben.Sie hätte nur gerne die Mieteinnahmen,und die 5o.oo Euro "fehlen" ihr zum Leben.
Da Sie nun 3 Häuser besitzt steht Sie auf dem Standpunkt:

Die Mieter der anderen beiden Häuser "machen" das auch und "stellen" sich nicht so an.Ich bin EU Rentner und die Miete hier ist für den Altbau schon sehr hoch (alte Nachtspeicheröfen),mir haben die 50.00 E.schon sehr geholfen....
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  #4  
Alt 28.02.2010, 18:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zuständigkeit für "Pflege der Aussenanlagen"

Seien Sie noch sturer. Sie müssen keiner Änderung des Mietvertrages zustimmen und Ihre Vermieterin kann Sie nicht dazu zwingen.
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