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Schlüssel für den Vermieter?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 08.11.2011, 20:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2011
Beiträge: 2
Standard Schlüssel für den Vermieter?

Hallo,

wir ziehen bald in eine neue Wohnung (Erstbezug) das Haus befindet sich derzeit noch im Bau. Unsere Vermieterin meinte Sie möchte evtl. einen Schlüssel für Notfälle einbehalten das hat Sie zumindest bei der Vertragsunterzeichnung durchblicken lassen. Ihr Mann hat dann aber gemeint da müssen wir uns wohl nochmal unterhalten. Sie meinte da müsste man ein extra Blatt unterschreiben. Da ihr Mann scheinbar anderer Meinung war sind wir wieder drüber hinweggekommen.

Ich nehme mal an das die Vermieter jetzt zumindest sagen das Sie keinen einbehalten werden. Soweit ich mich erkundigt habe ist da ja auch nicht zulässig. Ich habe aber den Verdacht das Sie insgeheim doch einen zurück halten werden.

Mir ist irgendwie nicht wohl dabei. Ich möchte wissen ob ich das Schloss einfach auswechseln darf? Natürlich hebe ich das Original Schloss auf und baue dies vor dem Auszug aus der Wohnung wieder ein. Muss der Vermieter hierzu informiert werden? Oder wie ist hier die Rechtslage überhaupt? Ich möchte einfach nicht das jemand in meine Wohnung kann während ich vielleicht in der Arbeit bin. Wenn der Vermieter rein muss aus irgendwelchen Gründen können wir das ja absprechen das ist doch keine Problem zumindest von meiner Seite nicht.

Was würdet ihr tun?



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  #2  
Alt 09.11.2011, 08:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schlüssel für den Vermieter?

Nicht das komplette Schloss auswechseln, sondern nur den Schließzylinder. Der wird mit nur einer Schraube im Schloss fixiert und ist ruckzuck aus und wieder eingebaut.

Und ja, das dürfen Sie, denn er Vermieter dürfte nur einen Schlüssel besitzen, wenn Sie es gestatten.
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  #3  
Alt 10.11.2011, 07:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.11.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Schlüssel für den Vermieter?

Ich hatte mich vielleicht etwas falsch ausgedrückt. Ich dachte schon nur an den Schließzylinder.

Gibt es vielleicht einen Gesetzestext in dem es eindeutig drin steht ab man das nun darf und ob man den Vermieter denn nun informieren muss oder nicht?

Ich finde zwar immer wieder Urteile aber das bezieht sich immer darauf das der Vermieter die Wohnung betreten hatte und dann der Schließzylinder getauscht wurde. Das ist ja bei mir nicht der Fall.
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  #4  
Alt 10.11.2011, 08:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schlüssel für den Vermieter?

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  #5  
Alt 10.11.2011, 15:42
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schlüssel für den Vermieter?

Hallo,

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