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Deftone 19.04.2011 23:06

Recht auf Gartenzaun?
 
Wir wollen unseren Garten einzäunen.

Wir haben dazu vor längerer Zeit unsere Mieterin gefragt. Sie hat Ja gesagt, mit der Bedingung, dass der Zaun schnell abbaubar ist. Leider hat uns das Geld gefehlt um es direkt zu machen.

Sie hat laut Mietvertrag das recht, den hinteren teil des Gartens mit ihrem Traktor zu befahren. Das tut sie aber seit ca. 2 Jahren nicht mehr, weil sie den teil nur als Durchweg zum Nachbargrundstück nutzte und das Nachbargrundstück ihr nicht mehr gehört.

Der Mieterverein sagte zu uns, wir dürfen ohne zu fragen einen Zaun einbauen, der nur in die Erde gesteckt ist und nicht ein betoniert.

Würden wir die Vermieterin heute noch mal fragen, würde sie nein sagen, weil sie uns versucht aus dem Haus zu bekommen.

Haben wir ein recht einen Zaun ohne Einverständnis einzubauen? Bzw ist das Einverständnis, dass Sie vor einigen Monaten gab noch gültig?

Ich bitte um Hilfe und danke im Vorfeld.

Deftone

Regenmacher 20.04.2011 10:19

AW: Recht auf Gartenzaun?
 
Da Sie ja schon die Antwort des Mietervereins haben, bringt es doch nichts weitere Antworten zu sammeln, oder?

Und wie gültig ein nur mündlich gegebenes Einverständnis ist, kann nur im Falle des Falles ein Kadi entscheiden.


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