Grillen auf Balkon
wenn kein verbot im Mietvertrag steht zum Grillen mit einem Elektrogrill kann der Verwalter oder Vermieter insbesonderes der verwalter dies nachträglich tun,auch wenn der das schon jahre geduldet hat.
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AW: Grillen auf Balkon
Diese Frage ist leider nicht ganz so einfach zu beantworten, wie sie klingt:
Verschiedene Rechtsprechungen zum Thema Grillen Wenn der Vermieter einen guten Grund hat das Grillen nun zu untersagen, dann ist diesem Folge zu leisten. Wenn man es nun auf einen Streit ankommen lässt, dann ist durchaus möglich, dass ein weiteres Urteil hinzukommt. Generell hat man mal als Faustregel gesagt: Das Grillen ist bei geeignetem Balkon mit einem Elektrogrill erlaubt. Dies gilt jedoch nicht immer. Sie sollten hier ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter suchen. Mietrecht Einfach |
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