Verlassen der Wohnung nach Kündigung
Hallo zusammen,
ich habe meinen Mietvertrag zum 31.08.2011 gekündigt. Als ich in die Wohnung 1999 eingezogen bin waren keine Tapeten an den Wänden, kein Belag auf dem Boden noch Fußleisten angebracht. Nun haben wir auch seit Jahren Schimmel an den Wänden (und der Vermieter wusste auch schon seit Jahren bescheid) und ich habe einen Gutachter beauftragt sich das ganze einmal anzusehen. Dies ist auch geschehen. Es wurden bauliche Mängel festgestellt und der Vermieter aufgefordert diese zu beseitigen. D.h. in der Küche muss z.B. der Putz von der Wand geklopft werden und dazu muss natürlich auch die Tapete von der Wand. Nun meine Frage, wie muss ich denn nun die Wohnung verlassen? Kann der Vermieter noch von mir verlangen die Wohnung zu tapezieren? Wie sieht es rechtlich aus? In dem Mietvertrag steht drin, dass die Wohung vertraglich sauber hinterlassen werden muss. Einen anderen Zusatz habe ich jetzt nicht gefunden. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen |
AW: Verlassen der Wohnung nach Kündigung
werfen sie einen genauen blick in ihren mietvertrag.
die meisten schönheitsreparaturklauseln, wie sie 1999 verfasst wurden, sind heute ungültig (sogenannte "starre fristenregelung"). sollte ihre klausel in der ungültigen form verfasst worden sein, ist damit die gesamte klausel ungültig - sie müssen dann garnichts renovieren, sondern nur die wohnung unbeschädigt und besenrein übergeben. klären sie die gültigkeit ihrer schönheitsreparaturklausel. |
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