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Burhan 10.07.2011 20:18

Privates Türschloss
 
Vor 20 Jahren bin ich in die Wohnung eingezogen. Damals bekam ich nur 2 Schlüssel. Ich sprach den Vermieter an und fragte, ob ich ein eigenes Türschloss verwenden darf. Er sagte ok, zu zwei weiteren Mietern ebenfalls (vor Zeugen). Jetzt ist er verstorben, die Erben haben eine Wohnungsverwaltung beauftragt und dieser Verwalter verlangt, das Türschloss auszubauen und ein von ihm gestelltes Schloss zu verwenden (also es wird getauscht Haustür, Kellertür, Wohnungstür). Einen Generalschlüssel behält er. Ist das rechtens?

Viele Grüße
Burhan

Regenmacher 10.07.2011 20:36

AW: Privates Türschloss
 
Wenn die Hausverwaltung bei Ihnen eine Schließanlage installiert kann sie das machen. Es dürfen Ihnen aber keine Kosten entstehen und Sie sollten von Anfang an die Zahl der benötigten Schlüssel nennen (pro Person 1 Schlüssel).

Informieren Sie Ihre Hausrat-, bzw. Privathaftpflichtversicherung und fragen Sie bis zu welcher Höhe der Verlust eines solchen Schlüssels abgedeckt ist. Es könnte nämlich passieren, dass die ganze Anlage erneuert werden muss, wenn ein Schlüssel verloren geht.

Und ja, es ist üblich, dass bei es bei solchen Schließanlagen einen Generalschlüssel gibt, der dann aber nur in einem echten Notfall zum Einsatz käme.

Burhan 10.07.2011 20:43

AW: Privates Türschloss
 
Die Schließanlage kann ja getauscht werden (es gibt die ja schon, nur weis keiner wer den Generalschlüssel hat, der wurde verbummelt). Es geht jetzt nur darum, dass die Mieter im Haus private Schlösser nutzen, untereinander für Notfälle je einen Schlüssel abgelegt haben und dem neuen Verwalter unter keinen Umständen einen Schlüssel überlassen wollen, auch nicht per Generalschlüssel. Das alte Schloss wurde aufgehoben und kann bei Auszug eingesetzt werden, was analog für ein neues gilt.

Proschitz 11.07.2011 14:03

AW: Privates Türschloss
 
Wie schon geschrieben wurde, wenn eine neue Schließanlage eingebaut wird (meist Garage, Müllraum, Keller, Haustür), macht die Verwaltung das auf eigene Kosten, wenn sie ihren Generalschlüssel verbummelt haben. Hat ein Mieter einen Schlüssel verloren, ist er haftbar zu machen.

Selbstverständlich können Sie ein privates Wohnungsschloss benutzen, grade wenn die Möglichkeit besteht, dass der Vermieter/Verwalter einen Generalschlüssel besitzt.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...schluessel.htm
Ein Generalschlüssel widerspricht dem Urteil, dass der Vermieter ohne Willen den Mieters keine Zugangsmöglichkeit in dessen Abwesenheit zur Wohnung haben darf.
Bei mir reichte es, dass mein Anwalt der Verwaltung Klage ankündigte, sollte die Nutzung eines privaten Schlosses verweigert werden.


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