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chuliozet 15.09.2011 15:10

Schäden durch Vormieter werden nicht beseitigt
 
Hallo,

ich bin vor zwei Wochen, bzw. zum 29.08., in meine neue Wohnung gezogen. Diese wurde vom Vormieter in einem teilweise erschreckenden Zustand zurückgelassen. Wasserschäden etc. wurden beseitigt, viele andere Sachen aber nicht.
Folgende Dinge sind besonders nervig:

-Im Badezimmer waren die Fugen sowie das Silikon verschimmelt. Das wurde teilweise entfernt, allerdings unprofessionell und nur die Fugen, die nicht mit Silikon voll sind. Das Silikon ist weiterhin teilweise verschimmelt. Bei der Wohnungsbesichtigung wurde uns mehrmals - natürlich leider nur mündlich - versichert, dass dies bis zum Einzug in Ordnung gebracht werden sollte. Wurde es nicht.
-Das Waschbecken tropft, hat einen großen Sprung und auch hierbei ist das Silikon an den Rändern verschimmelt. Der Vormieter hat ein neues Waschbecken in den Flur gestellt - angebracht hat es bisher niemand, auch das tropfende Wasser stellt niemand ab. Hier wurde uns ebenfalls versichert, dass das Waschbecken mit allem drum und dran zum Einzug gemacht wäre.
-Der Vormieter hatte seinen Internetvertrag nicht gekündigt. Damit war die Leitung noch belegt und unser Vertrag, den wir aus der alten Wohnung mitgenommen hatten, konnte nicht auf die neue Wohnung übertragen werden. Wir waren daher gezwungen, mangels Festnetz teure Handy-Telefonate zu tätigen und uns einen teuren Internet-Stick für den Laptop zu kaufen, damit wir das Internet nutzen konnten. Natürlich müssen wir den alten Vertrag aber in der Zeit weiter bezahlen, da der Umzug ja eigentlich schon längst hätte erfolgen sollen. Vom Vormieter haben wir die mündliche Zusage, uns 50€ als Unkosten-Entschädigung dafür zu überlassen, natürlich hat er sich aber seitdem nicht mehr gemeldet. Laut meinem Internet-Unternehmen hat der Vormieter sich mittlerweile abgemeldet, durch die Verspätung haben wir aber einen halben Monat lang keinen Anschluss gehabt, der uns demnach anderweitig in Rechnung fiel.

Inwiefern haben wir hier das Recht auf Mietminderung bzw. Anspruch auf Schadensersatz bzgl. Internet/Telefon?
Wir hatten seit dem Einzug mehrere Termine vom Vermieter genannt bekommen, zu denen das mit dem Schimmel und dem Waschbecken spätestens gemacht sein sollte, es geschah aber nie etwas. Momentan haben wir kommenden Montag als nächste Deadline. Sollte bis dahin wieder nichts passieren, verliere ich langsam die Geduld.

Was ich momentan überlege zu machen ist, eine Mietminderung anzukündigen und ab der nächsten Zahlung durchzuführen sowie die nächste Zahlung einmalig weiterhin um den Betrag zu reduzieren, den wir aufgrund des belegten Internet-Anschlusses mehr ausgeben mussten.

Kann ich das rechtlich so machen? Habe ich überhaupt Anspruch auf Schadensersatz bzgl. des belegten Telefonanschlusses? Mir wurde mehrfach gesagt, der Vermieter sei gesetzlich verpflichtet, uns eine freie Internet/Telefon-Leitung bereitzustellen. Stimmt das so? Wenn hier ein Grund für eine Mietminderung vorliegt, um wie viel Prozent dürfte ich die Miete reduzieren?

Vielen Dank an alle, die mir weiterhelfen können, ich kenne mich leider mit den rechtlichen Grundlagen gar nicht aus!

Recht-Einfach 15.09.2011 19:46

AW: Schäden durch Vormieter werden nicht beseitigt
 
Hallo,

leider sind dies größtenteils Fragen, bei welchen Ihnen nur ein Mietrecht Anwalt eine konkrete Auskunft geben kann, vor allem im Bezug auf die Höhe der Mietminderung.

Der Vermieter ist zwar verpflichtet einen Telefonanschluss (auch für Perepheriegeräte) zu stellen, ob er für die Freihaltung jedoch haftet, stelle ich mal in Frage, es entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur empfehlen entweder weitere Antworten abzuwarten oder unseren Service der Mietrecht Beratung online in Anspruch zu nehmen:
Mietrecht Beratung

Ich befürchte nur, dass Sie keine großen Aussichten auf sonderliche Ersparnisse durch eine Mietminderung haben werden.
Vielleicht kann dies jedoch jemand in Ihrem speziellen Fall noch besser beurteilen.


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