Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Rechte und Pflichten (https://www.forum-recht-einfach.de/rechte-und-pflichten/)
-   -   Besichtigung meiner Wohnung durch den Vermieter (https://www.forum-recht-einfach.de/rechte-und-pflichten/besichtigung-meiner-wohnung-durch-den-vermieter-1383.html)

Mila 24.01.2012 19:03

Besichtigung meiner Wohnung durch den Vermieter
 
Tachchen,
hab heute ein Schreiben vom Vermieter bekommen. Das (im Foto) besagte Fenster ist ein Bad Fenster auf einer Loggia, bei dem die eine Scheibe der Doppelverglasung kaputt ist.

Der Hausmeister wusste von der Sache und sagte: ''das muss halt spätestens wenn du ausziehst gemacht werden'', damit war das erst mal für mich erledigt.

Nun die eigentliche Frage, was dürfen die da alles in meiner Wohnung besichtigen und welche Auflagen dürfen die mir machen (sie müssen die Wände neu streichen, der Teppichboden (mein eigener) sieht nicht mehr so toll aus ect.).

Hab mal gehört wenn im Mietvertrag steht alle 2Jahre Wohnzimmer & alle 3 Jahre Bad oder so ähnlich, ist das unzulässig & somit hinfällig.

Recht-Einfach 27.01.2012 16:33

AW: Besichtigung meiner Wohnung durch den Vermieter
 
Hallo,

leider ist das von Ihnen angehängte Bild nicht mehr aufrufbar. Ich verstehe jetzt auch nicht ganz das Problem. Stehen Sie vor einem Auszug? Oder wollen Sie wissen, ob Ihr Vermieter (übertrieben) jede Woche in der Wohnung nach dem Rechten schauen darf?

Es gibt durchaus hinfällige Passagen zu Renovierungen in Mietverträgen. Da Ihre Formulierungen jedoch nicht bekannt sind, ist es auch schwer eine Aussage hierzu zu treffen, ebenso wenig zu dem Fenster.

Ich sage nun einmal pauschal:
Die Wohnung ist meist so zu übergeben, wie Sie übernommen wurde. Besenrein und mit geweißten Wänden. Zusätzlich ist auf vertragliche Regelungen zu achten.

Schäden, die selbst verursacht wurden, sind zu begleichen. Teppich und Parkett, die lediglich über normale Abnutzungserscheinungen im Laufe der Zeit verfügen, sind im Mietpreis mit inbegriffen.


Mietrecht Einfach

anitari 27.01.2012 18:09

AW: Besichtigung meiner Wohnung durch den Vermieter
 
Zitat:

Nun die eigentliche Frage, was dürfen die da alles in meiner Wohnung besichtigen
Wer sind die und warum wollen die die Wohnung besichtigen?

und welche Auflagen dürfen die mir machen (sie müssen die Wände neu streichen, der Teppichboden (mein eigener) sieht nicht mehr so toll aus ect.).

Die dürfen Dir keine Auflagen machen, nur erwarten verlangen Das Du Dich an die, falls wirksamen Vereinbarungen, des Mietvertrages hältst.

Zitat:

Hab mal gehört wenn im Mietvertrag steht alle 2Jahre Wohnzimmer & alle 3 Jahre Bad oder so ähnlich, ist das unzulässig & somit hinfällig.
Nicht unbedingt. Das kommt auf die genaue Formulierung an.
__________________________________________________ _________________
Ich bin immer wieder erstaunt wie schnell sich Gerüchte, nur weil sie den Mietern "gefallen", festsetzen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:32 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1