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Zwerghase 12.02.2012 13:31

Totaler Heizungsausfall
 
Totaler Heizungsausfall

Am Sa., d. 11.02. stellt Mieterin um 8 Uhr morgens fest, dass die Heizung nicht funktioniert.
Um 13 Uhr sind es in der gesamten Wohnung nur noch 18 Grad, abends dann nur noch 16.

Bei Anfrage bei Hausmeister bekam sie nur die Antwort: „Heizung kaputt, kann nicht reparieren, Ersatzteile kommen Montag (also morgen).

Im Moment 12.02. um 13 Uhr ist in der gesamten Wohnung eine Temperatur von 14 °C und dies mindestens schon seit 8 Uhr, wo Mieterin aufgestanden ist!!!
Das heisst, dass die Temperatur bis morgen noch um einiges sinken wird!
Die Mieterin hat keine Freunde oder Bekannten, wo sie übergangsweise wohnen, oder sich wenigstens mal aufwärmen kann.

Der Mieterbund sagt: „Bleibt es auf Dauer kalt - und es drohen sogar Gesundheitsschäden - ist der Bewohner berechtigt, sein Mietverhältnis fristlos zu kündigen. "

Meine Fragen nun:

1. Wäre der Hausmeister bei den jetzigen Aussentemperaturen von bis zu minus 14 Grad nicht verpflichtet gewesen, sofort den Heizungsnotdienst zu rufen?
2. Wie lang müssen sich die Mieter das gefallen lassen?
3. Die Aussage des Mieterbundes „bleibt es auf Dauer kalt“ - hier wäre die Frage zu klären: Was verstehet man „auf Dauer? Wieviel Tage? Wieviel Stunden?
4. Ab wieviel Grad ist mit Gesundheitsschäden zu rechnen?
5. Wäre Mieterin jetzt schon zu fristloser Kündigung berechtigt?
6. Wenn fristlose Kündigung berechtigt: Mieterin muss erst mal neue Wohnung finden! Darf sie bis zum Umzug in eine neue Wohnung in der jetzigen Wohnung verbleiben?


Über aussagekräftige Antworten würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon im Vorraus.


Zwerghase

Regenmacher 12.02.2012 14:07

AW: Totaler Heizungsausfall
 
Meine Fragen nun:

1. Wäre der Hausmeister bei den jetzigen Aussendemperaturen von bis zu minus 14 Grad nicht verpflichtet gewesen, sofort den Heizungsnotdienst zu rufen?

Vielleicht hat er das ja gemacht, nur Sie wissen es nicht. Aber auch bei diesen Temperaturen kann die Beschaffung von Ersatzteilen Probleme bereiten.

2. Wie lang müssen sich die Mieter das gefallen lassen?

Bis die Heizung repariert ist.

3. Die Aussage des Mieterbundes „bleibt es auf Dauer kalt“ - hier wäre die Frage zu klären: Was verstehet man „auf Dauer? Wieviel Tage? Wieviel Stunden?

Das sollte der Mieterbund definieren.

4. Ab wieviel Grad ist mit Gesundheitsschäden zu rechnen?

Das sollte ein Facharzt erklären, oder besser noch der Amtsarzt.

5. Wäre Mieterin jetzt schon zu fristloser Kündigung berechtigt?

Meiner Meinung nach nein.

6. Wenn fristlose Kündigung berechtigt: Mieterin muss erst mal neue Wohnung finden! Darf sie bis zum Umzug in eine neue Wohnung in der jetzigen Wohnung verbleiben?

Siehe Antwort zu 5.

Die Mieterin hat das Recht die Miete zu mindern, bzw. sich in einem Hotel/Pension einzuquartieren, bis in der Wohnung wieder normale Temperaturen herrschen.

Mängel: Wie hoch darf die Mietminderung sein?

Mietminderungstabelle

anitari 19.02.2012 11:52

AW: Totaler Heizungsausfall
 
Zitat:

6. Wenn fristlose Kündigung berechtigt: Mieterin muss erst mal neue Wohnung finden!
Dann sollte sie besser fristgerecht kündigen. Denn fristlos heißt ja ohne Frist. Also von jetzt auf gleich.

Zitat:

Darf sie bis zum Umzug in eine neue Wohnung in der jetzigen Wohnung verbleiben?
Mit welchem Recht? Wenn sie das Mitverhältnis per sofort beendet muß sie auch per sofort ausziehen.

Zwerghase 20.02.2012 06:56

AW: Totaler Heizungsausfall
 
O.K..
Danke


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