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Dick Luft 25.02.2012 12:44

Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!
 
Hallo ich hoffe hier tipps zu bekommen
und zwar bewohnen meine frau meine beiden kinder(2 und 4 jahre) und ich seit gut 1.jahr eine wohnung in einem wohnhaus mit 4 parteien das haus ist ein altbau und somit sehr hellhörig wir wohnen im EG. so die mieter überuns beschweren sich permanennt dadrüber das unsere kinder spielen sie dürfen weder lachen,weinen,laufen oder freunde zum spielen einladen die haben sich auch beim vermieter beschwert das angeblich extremer lärm zwischen 20 und 6 uhr ist das aber nicht sein kann weil die kinder spähtestens um 19uhr30 im bett liegen unzwischen ist es soweit das sie mit konsiquenzen droht und andere mieter aufstachelt die selbst haben einen 8 jährigen sohn den sie allerdings bei wind und wetter rausschicken unsere verwaltung hat und jetzt abgemahnt das wir doch die ruhezeiten von 20-6 uhr einhalten sollten was wir ja auch machen leider stehen andere mieter hinter denen

ich muss dazu sagen das unser 4 jähriger sohn ADS hat
und wurde auch schon vorgeschlagen von den nachbarn das WIR doch eine andere wohnung suchen sollten oder den ganzen tag mit den kindern rausgehen sollten der grosse geht von 8-14 uhr in den kindergarten und ich sehe das auch nicht ein das meine frau mit dem kleinen bei wind und wetter rausgeht vorallen ist dann die frage wer den haushalt macht ich gehe vollzeitarbeiten wenn mehr infos erwünscht werden bitte fragen

Regenmacher 25.02.2012 12:49

AW: Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!
 
Alle Antworten zu dieser Thematik finden sie hinter diesem Link: Google

Dick Luft 25.02.2012 13:27

AW: Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 4588)
Alle Antworten zu dieser Thematik finden sie hinter diesem Link: Google

danke das man in einem forum wie diesem soeine hilfe bekommt
und ja Google hab ich schon benutzt aber bezüglich meiner situation nichts gefunden weil in meinem fall bezüglich der uhrzeiten falsche angaben gemacht worden sind von den nachbarn und andere nachbarn auch diese angaben gemacht haben

Recht-Einfach 26.02.2012 12:00

AW: Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!
 
Das Problem was sich ergibt ist natürlich folgendes:
Wenn der Vermieter nicht mit im Haus wohnt, steehen die Aussagen gegen Aussagen.


Ihr Vermieter glaubt dann natürlich der "Mehrheit", also den anderen Mietparteien, wenn sich die Zeiten des Lärms bei denen decken.

Wenn Sie das Gefühl haben aus diesem Strudel nicht mehr herauszukommen, sollten Sie sich womöglich nach einer anderen Wohnung umsehen. Andernfalls bleibt Ihnen nur ernuet und erneut das Gesrpäch mit Ihrem Vermieter und den Mitmietern zu suchen.


Mietrecht Einfach

Dick Luft 26.02.2012 17:30

AW: Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!
 
na toll da ist man sich keiner schuld bewusst und man muss dennoch den kürzeren ziehen nur weil alle vor der von mirgenannten mieterin kuschen selbst ihr ehemann kuscht vor der
dabei würde bei der wohnungsbesichtigung noch gesagt das die mieter kinderfreundlich sind
naja dann werden wir eben obdachlos weil auf grund eines schufa eintrages bekommen wir keine neue wohnung nirgens wirklich toll wenn kinderhasser auf umwegen versuchen kinder im wohnhaus loszuwerden weil eine beschwerde direckt gegen die kinder hat ja nichts gebracht und aich eine meldung an das jugendamt hat ihr nichts gebracht


desweiteren wenn es denen nicht passt warum ziehen die denn nicht aus? in ein haus in dem keine kinder vorhanden sind

Dick Luft 26.02.2012 17:38

AW: Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!
 
desweiteren habern wir ja am freitag eine abmahnung bekommen sollte das nochmal vorkommen das zwischen 20 und 6 uhr der lärm ist folgt die frislose kündigung der wohnung

reden mit den nachbarn bringt nichts schon versucht die wirken freundlich aber sobald man sich umdreht beschweren die sich

Regenmacher 26.02.2012 18:07

AW: Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!
 
Mal ganz ehrlich, was soll das Gejammere?

In dem Link, den ich Ihnen genannt habe, war so viel Munition mit höchstrichterlichen Urteilen bis hin zum BGH. Warum berufen Sie sich nicht auf diese Urteile gegenüber Ihrem Vermieter?

Dick Luft 26.02.2012 18:36

AW: Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!
 
Zitat:

Zitat von Regenmacher (Beitrag 4598)
Mal ganz ehrlich, was soll das Gejammere?

In dem Link, den ich Ihnen genannt habe, war so viel Munition mit höchstrichterlichen Urteilen bis hin zum BGH. Warum berufen Sie sich nicht auf diese Urteile gegenüber Ihrem Vermieter?

ganz einfach die nachbarn können nichts gegen kinderlärm machen also behaupten die das WIR also die eltern von 20-6 uhr klopfen und schreien die versuchen es durch eine hintertür und gegen lärmende erwachsene KANN man was machen oder können sie die problematik nicht verstehen?
und wenn sie meinen das es jammern ist wenn man hilfe sucht in einem forum ann man solche foren ja auch gleich schliessen

Regenmacher 26.02.2012 18:46

AW: Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!
 
Zitat:

und wenn sie meinen das es jammern ist wenn man hilfe sucht in einem forum ann man solche foren ja auch gleich schliessen
Klar, natürlich, jetzt ist dieses Forum Schuld. Aber ganz kurz zum Eingangsbeitrag von Ihnen. Das war Ihre Frage:"Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!"

Und darauf habe ich geantwortet. Und darum denke ich, dass es wohl besser wäre, wenn Sie sich an einen Anwalt wenden.

Recht-Einfach 26.02.2012 20:08

AW: Hilfe zu Kinderlärm in Mietwohnung!
 
Ich verstehe die Entwicklung dieses Themas auch nicht.

Ihnen wurde versucht zu helfen und den Fall objektiv mit Ihnen abzuhandeln. Dass hier keine anwaltliche Beratung erfolgt sollten Sie ja bereits mehrfach gelesen haben. Und wenn Sie sich einmal ein wenig Mühe gemacht hätten und auf eigene Initiative was gelesen hätten, wie im obigen Link oder Z.B. das hier:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter - neues Mietrecht einfach erklärt

dann hätten Sie schnell merken können, dass man nicht "einfach so" wegen Lärm gekündigt werden kann! Wir können Ihnen die Texte leider nicht vorlesen!


Ich werde dieses Thema jetzt schließen und Ihnen auch noch einmal das Aufsuchen eines Anwalts empfehlen. Hierzu stellen wir auch eine meist kostengünstigere Alternative in Form der Onlineberatung für Mietrecht durch einen Anwalt.

Diese können Sie hier in Anspruch nehmen und sich kostenlos ein Angebot einholen:
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Viel Erfolg, Mietrecht Einfach


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