Recht auf Modernisierung nach 30 Jahren?
Meine Mutter wohnt seit 30 Jahren in einem 4-Parteien-Haus, das in den 70er Jahren gebaut wurde. In der unteren Wohnung waren div. Mieterwechsel. Diese Wohnung wurde in dieser Zeit mehrere Male vom Vermieter instandgesetzt. Gerade ist in die Haustür ein provisorisches Schloß eingebaut worden, das auf keinem Fall den aktuellen Standards entspricht. In der Gegend gibt es viele Wohnungseinbrüche. Die Wohnungstür ist eigentlich nur eine Zimmertür. Hat sie nach diesen 30 Jahren die Möglichkeit, die Vermieter zum Austausch der Haus- und Wohnungstür zu veranlassen?
Die Vermieter haben ihr angeboten 2 Toiletten aus zu tauschen, dabei wäre es angebracht, das kpl Badezimmer zu sanieren. Gibt es Fristen, nach denen Mietobjekte saniert werden sollten oder müßten? |
AW: Recht auf Modernisierung nach 30 Jahren?
Zitat:
Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung |
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