Zugang zu den Mieträumen
In dem gemieteten Raum meiner Mieterin muss dringend eine Reparatur durchgeführt werden. Sie hat die von mir gesetzten Termine immer gecancelt mit der Begründung, sie sei nicht da. Zu einem mit ihr vereinbarten Termin ist sie nicht erschienen, sodass ich dem Techniker wieder absagen musste. Habe ich das Recht, mit einem Schlüsseldienst ihr Zimmer zu öffnen?
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AW: Zugang zu den Mieträumen
Zitat:
Sie sollten weitere Aufforderungen nur noch schriftlich vornehmen und bei Nichteinhaltung eines verabredeten Termins, Schadensersatz verlangen. |
AW: Zugang zu den Mieträumen
Hier finden Sie wichtige Infos zum Thema
Mieterschutzbund Berlin e.V. | "Mieterschutz" | 2004 | Besichtigungsrechte |
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