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Bremerin 17.03.2012 14:24

Zugang zu den Mieträumen
 
In dem gemieteten Raum meiner Mieterin muss dringend eine Reparatur durchgeführt werden. Sie hat die von mir gesetzten Termine immer gecancelt mit der Begründung, sie sei nicht da. Zu einem mit ihr vereinbarten Termin ist sie nicht erschienen, sodass ich dem Techniker wieder absagen musste. Habe ich das Recht, mit einem Schlüsseldienst ihr Zimmer zu öffnen?

Regenmacher 17.03.2012 14:37

AW: Zugang zu den Mieträumen
 
Zitat:

Habe ich das Recht, mit einem Schlüsseldienst ihr Zimmer zu öffnen?
Nein! Das Recht hätten Sie nur, wenn Gefahr in Verzug ist (Feuer, Wasserrohrbruch, o.ä.)

Sie sollten weitere Aufforderungen nur noch schriftlich vornehmen und bei Nichteinhaltung eines verabredeten Termins, Schadensersatz verlangen.

anitari 19.03.2012 09:41

AW: Zugang zu den Mieträumen
 
Hier finden Sie wichtige Infos zum Thema

Mieterschutzbund Berlin e.V. | "Mieterschutz" | 2004 | Besichtigungsrechte


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